Herr Brockamp, Herr Dr. Meyring, Herr Wiesmann, Herr Schulze Thier, Frau Bosse, Herr Schlieker erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Messing verweist auf die Vorberatung im HFA. Seitens des Innenministeriums liege inzwischen eine Klarstellung des Verordnungstextes vor, danach sei ein gänzlicher Ausschluss aller Ausschussvorsitzenden nicht zulässig, also der Beschlussvorschlag des HFA so nicht umsetzbar. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, die Angelegenheit zurückzustellen und in der nächsten HFA-Sitzung zu beraten. Bis dahin würden alle Informationen zu der tlw. sehr kontrovers diskutierten Thematik zusammengetragen und auch berichtet, wie Nachbarkommunen hiermit umgehen. Aufgrund der jetzt gültigen Rechtslage werden den Ausschussvorsitzenden rückwirkend ab 1. Januar 2017 die ihnen zustehenden Aufwandsentschädigungen bis zu einer ggf. anderweitigen Regelung in der Hauptsatzung ausgezahlt. Eine rückwirkende Inkraftsetzung der Hauptsatzung sei bedenklich.

 

Frau Rawe führt aus, dass lt. einem Zeitungsbericht z. B. die Kreisaufsicht in Steinfurt nicht einschreite, wenn Kommunen beschließen, dass sie die vorgegebene Regelung nicht umsetzen wollen. Diesbezüglich sollte die Verwaltung nähere Informationen einholen.

 

Frau Schulze Wierling berichtet, dass im Kreis Steinfurt die Aufwandsentschädigung tlw. gespendet werde. Sie halte das für eine großartige Geste.

 

Frau Mollenhauer bittet zu prüfen, ob Ausschussvorsitzende auf die ihnen zustehende Entschädigung verzichten dürfen.

 

Schließlich wird der Tagesordnungspunkt einvernehmlich abgesetzt.