Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Anregung der Bürgerstiftung zur Verlegung der Stolpersteine wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Herr Messing berichtet unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage, dass sich in der Anliegerversammlung zwar kein einheitliches aber doch ein mehrheitliches Meinungsbild ergeben habe. Zwei Anlieger hätten sich gegen die Verlegung der Stolpersteine ausgesprochen, der überwiegende Teil der Anlieger habe sich positiv geäußert.

 

Herr Dr. Sommer stellt die Wichtigkeit der Gedenkkultur im öffentlichen Raum heraus. Diese sollte nach vorne gestellt werden und nicht die Befindlichkeit von Einzelpersonen. Außerdem wünsche er sich ein starkes, möglichst einstimmiges Votum. In dieser sensiblen Sache sollte man nicht streiten oder versuchen zu spalten.

 

Frau Mollenhauer betont, dass gerade weil es sich um ein sensibles Thema handele, das Einverständnis der Eigentümer wichtig sei. Sie könne sich nicht damit einverstanden erklären, über die Köpfe der Eigentümer hinweg, auch wenn es sich nur um zwei Anlieger handele, zu entscheiden. Sie respektiere die Wünsche der zwei Eigentümer und beantrage, die Stolpersteine nur vor den Häusern zu verlegen, deren Eigentümer auch einverstanden seien.

 

Herr Dieker spricht sich für die Verlegung aller Stolpersteine aus. Bei den Anliegern, die  noch Bedenken geäußert haben, müsse Überzeugungsarbeit geleistet werden. Das angeführte Argument, dass sich die Gebäude nicht mehr im Originalzustand befänden, ziehe nicht, weil es um die Menschen gehe und nicht um die Gebäude.

 

Herr Dr. Sommer hält das Argument, dass einige Gebäude optisch nicht mehr an die damalige Zeit erinnern, ebenfalls für vorgeschoben. Die geäußerten Bedenken, dass durch das Projekt die jetzigen Eigentümer in einen falschen Kontext mit der Geschichte gebracht würden, könne man ja durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit heilen.

 

Frau Ewelt von der Bürgerstiftung wirft ein, dass über das Projekt Stolpersteine schon lange diskutiert werde und Aufklärungsarbeit wohl nicht zum Erfolg führen werde. Sie macht deutlich, dass die Bürgerstiftung die Initiative nur unterstütze, wenn die Stolpersteine vor allen Wohnhäusern verlegt würden.

Herr Idelmann weist darauf hin, dass das Projekt Stolpersteine an alle Opfer des Nationalsozialismus erinnern solle und die Bürgerstiftung ein schulisches Projekt unterstützen werde, das sich im Rahmen von „Spuren suchen“ mit der Geschichte beschäftige. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass es inzwischen keine Zeitzeugen mehr gebe und es jetzt tatsächlich um ein Projekt für die Opfer gehe. Die Bürgerstiftung werde das Projekt nur komplett umsetzen. Eine Rücksichtnahme auf die Eigentümer wäre prekär und käme einer Verachtung der Opfer gleich.

 

Frau Bosse weist darauf hin, dass doch längst bekannt ist, um welche Häuser es sich handele, das sei in verschiedenen Schriften dokumentiert.

 

Frau Mollenhauer wirft die Frage auf, was denn dagegen spreche, die Stolpersteine nur vor den Häusern zu verlegen, deren Eigentümer hiermit einverstanden sind.

 

Herr Idelmann führt aus, dass die Unterredung mit den Hauseigentümern zwar sachlich aber auch nicht ganz ohne Emotionen verlaufen sei. Auch wenn es sich um ein emotionales Thema handele, werde eine politische Entscheidung benötigt. Für die Bürgerstiftung sei es unumgänglich, eine Entscheidung aus Opfersicht zu treffen. Es sei nicht im Sinne des Projektes, wenn die Stolpersteine nur vor den Häusern verlegt werden, deren Eigentümer einverstanden seien. Die Stadt sollte auch einen gewissen Widerstand in Kauf nehmen.

 

Herr Wirth macht deutlich, dass es hier um eine Gedenkkultur des größten Verbrechens gehe, das je in Deutschland stattgefunden habe. Er halte es für unerträglich, wenn keine Einigung erzielt werde. Die Stolpersteine sollen im öffentlichen und nicht im privaten Raum verlegt werden, deshalb sollten einzelne Standorte nicht ausgenommen werden.

 

Herr Heymanns führt an, dass die Stolpersteine zwar im öffentlichen Raum verlegt würden, wenn sich aber zwei Anlieger dagegen aussprächen, müsse man das akzeptieren, weil diese sicherlich Argumente gehabt haben.

 

Herr Idelmann weist darauf hin, dass u. a. wirtschaftliche Nachteile genannt wurden. Es müsse eine Entscheidung für oder gegen das Projekt getroffen werden. Die Bürgerstiftung habe einstimmig beschlossen, das Projekt nur zu unterstützen, wenn die Stolpersteine vor allen angedachten Häusern verlegt werden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es in Billerbeck bereits viele Formen der Gedenkkultur gebe und mit den Stolpersteinen ein weiterer Baustein hinzu kommen solle. Jede Stadt müsse für sich entscheiden. Sicherlich könne man auch gegen die Hauseigentümer beschließen, weil die Stolpersteine im öffentlichen Raum verlegt werden. Es sei aber auch legitim, darauf zu verzichten, weil es in Billerbeck andere Formen der Gedenkkultur gebe.

 

Frau Bosse weist darauf hin, dass es sich um eine Art Gedenkkultur handele, die in ganz Europa anerkannt ist. Insofern hätten die Stolpersteine doch einen anderen Stellenwert.

 

Herr Lennertz bekräftigt, dass es sich um ein sensibles Thema handele. Er wolle nicht über die Köpfe der Eigentümer hinweg entscheiden. In Billerbeck werde in anderer Art und Weise Gedenkkultur betrieben. Die Stolpersteine sollten nur dort verlegt werden, wo die Eigentümer einverstanden sind.

 

Frau Beil verweist auf das Buch „Zersplitterte Sterne“, in dem die Wohnhäuser und die Namen der damals in Billerbeck lebenden jüdischen Familien aufgeführt sind. Also sei doch bekannt, wo jüdische Familien gelebt haben. Die Stolpersteine brächten das Buch zum Leben  und spiegelten das im öffentlichen Leben wider.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung