Sitzung: 21.03.2017 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1224/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW und der Thyssengas
GmbH wird gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der
Gelsenwasser und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
- Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan
„Berkelbrücke“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im westlichen Teil des
Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und reicht vom Einmündungsbereich der
Annettestraße in die Osterwicker Straße (L 581) bis zur Kreuzung der
Annettestraße /Fuß- und Radweg (Berkelwanderweg) südlich der Berkel. Der
Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Stadt und wird umgrenzt:
Ø in nordöstlicher Richtung vom südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6) zum östlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 8 (Flur 6) in der gleichen Flucht auf die nördliche Grenze des
Fußweges, Flurstücke 489 (Flur 8) verlaufend.
Ø in nordwestlicher Richtung entlang der
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 489, 515 (beide Flur 6), 527 und 513
(beide Flur 8).
Ø in südwestlicher Richtung durch die
südöstlichen Grenzen der Flurstücke 512, 4, 3, 2 und 1 (alle Flur 6).
Ø in südöstlicher Richtung durch die Verbindung
des südlichen Grenzpunktes des Flurstückes 1 (Flur 6) mit dem südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlegung
gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
- Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Frau Besecke teilt mit, dass noch keine Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Naturschutzbeirates bekannt seien. Diese Information werde sie im Rat nachreichen.
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig