Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW und der Thyssengas GmbH wird gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
  2. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Gelsenwasser und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
  3. Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Berkelbrücke“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und reicht vom Einmündungsbereich der Annettestraße in die Osterwicker Straße (L 581) bis zur Kreuzung der Annettestraße /Fuß- und Radweg (Berkelwanderweg) südlich der Berkel. Der Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Stadt und wird umgrenzt:

Ø  in nordöstlicher Richtung vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6) zum östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 8 (Flur 6) in der gleichen Flucht auf die nördliche Grenze des Fußweges, Flurstücke 489 (Flur 8) verlaufend.

Ø  in nordwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 489, 515 (beide Flur 6), 527 und 513 (beide Flur 8).

Ø  in südwestlicher Richtung durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 512, 4, 3, 2 und 1 (alle Flur 6).

Ø  in südöstlicher Richtung durch die Verbindung des südlichen Grenzpunktes des Flurstückes 1 (Flur 6) mit dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6).

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlegung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Frau Besecke teilt mit, dass noch keine Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Naturschutzbeirates bekannt seien. Diese Information werde sie im Rat nachreichen.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig