Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Herr Lang vom Büro Wolters Partner stellt die Planung für das Ludgerusviertel vor (siehe Anlage 2 im Ratsinformationssystem). Dabei teilt er u. a. mit, dass derzeit Gespräche über den geplanten Kindergarten geführt würden. Parallel dazu solle das Planungsrecht auf den Weg gebracht werden. Der nördliche zum Baumgarten hin gelegene Bereich solle als Wohnbaufläche und der südliche als Sonderbaufläche ausgewiesen werden. Es sei daher erforderlich auch den Flächennutzungsplan zu ändern. (redaktionelle Anmerkung der Verwaltung: Der Titel wird in der Ratssitzung um die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzt) Hier werde eine spezifische Nutzungsfestlegung erfolgen, die dem besonderen Charakter des Bereiches entspreche.

 

Herr Walbaum führt aus, dass angeblich Gespräche mit Grundstückseigentümern am Baumgarten geführt wurden, weil eine Straße für den Anlieferungsverkehr zum Baumgarten geplant sei. Anwohner hätten ihn hierauf angesprochen.

 

Frau Dirks erwidert, dass seitens des Stiftes keine Verhandlungen mit Grundstückseigentümern zwecks Bau einer Straße geführt wurden.

 

Herr Brockamp weist auf die relativ enge Einfahrtssituation hin.

 

Herr Kösters fragt nach, ob im Hinblick auf den Kindergarten und der hinzu kommenden Häuser die Parkplätze ausreichend bemessen seien.

 

Herr Lang weist darauf hin, dass die vordere Fläche als Verkehrsfläche festgesetzt werde. Für den Kindergarten würden die notwendigen Stellplätze mit einer vernünftigen Regelung des Hol- und Bringverkehrs im vorderen Bereich angelegt.  Insofern sei genügend Potential vorhanden. Außerdem müsse für jede Nutzung, die hinzu komme, ein Stellplatznachweis geführt werden. Das Nadelöhr im Einfahrtsbereich werde zwar eine etwas erhöhte Verkehrsbelastung erfahren, es sei aber nicht so, dass es mit Rücksichtnahme nicht funktionieren würde.

 

Herr Wieland befürchtet, dass es zu einem Verkehrschaos komme, wenn das Nadelöhr im Einfahrtsbereich so bleibe. Zudem sei die Parksituation jetzt schon problematisch. Wenn dann noch zusätzlicher Bedarf durch die Neubebauung oder bei besonderen Veranstaltungen entstehe, fehlten Parkplätze. Außerdem müsse es ein Konzept geben, das für eine klare Orientierung sorge.

 

Herr Lang gibt zu bedenken, dass auf dem Areal nicht unbegrenzt zusätzliche Stellplätze für besondere Situationen geschaffen werden können. Dabei sollten auch die Freiraumqualitäten, die das Stift derzeit besitze, berücksichtigt werden. Für jede neue Nutzung werde ein Stellplatznachweis geführt.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass es sich um Privatgelände handele und der Eigentümer aus eigenem Interesse für eine vernünftige Situation sorgen werde.

 

Herr Rose merkt an, dass also noch einmal geprüft werde, ob evtl. mehr Stellplätze erforderlich sind.

 

Abschließend merkt Herr Lang zu einer möglichen Entwicklung der rückwärtigen Grundstücke am Baumgarten an, dass man diese außen vor gelassen habe. Wenn sich aber aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Wunsch der Nachverdichtung manifestiere, könne man hierauf im nächsten Verfahrensschritt reagieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Sommer erläutert Frau Besecke, dass vor einem Jahr das Nutzungskonzept und jetzt der Bebauungsplanentwurf vorgestellt wurde.

 

Herr Dr. Sommer möchte vor der Abstimmung über den Bebauungsplanentwurf noch einmal fraktionsintern beraten. Er halte eine Beschlussfassung heute für verfrüht, weil sich jetzt z. B. bzgl. des Kindergartens und des Mehrgenerationenhauses einige Fragen aufgetan hätten, die noch nicht geklärt seien.

 

Herr Lang weist darauf hin, dass man unterscheiden müsse zwischen Entwicklungskonzept und Planungsrecht.

Der vorliegende Entwurf weise im südlichen Teilbereich einen Kindergarten und eine sonstige Wohnnutzung aus mit einer max. zweigeschossigen Bebauung. Mit Fortschritt der Planungen insbesondere hinsichtlich des Kindergartens sollen noch Ergänzungen durch Höhenfestsetzungen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Kubatur dieser Bebauung in einem vernünftigen und angemessenen Verhältnis zur Kapelle stehe.

 

Herr Brockamp betont, dass es heute nur um den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gehe. Die detaillierte Planung werde dem Gestaltungsbeirat vorgelegt und anschließend hier vorgestellt.

 

Herr Dr. Sommer wirft ein, dass er doch zur Beschlussfassung den genauen Plan kennen müsse.

 

Frau Dirks erläutert, dass hier nicht der Bau eines Kindergartens oder einer Wohngruppe beschlossen werde. Diese Entscheidung treffe der Grundstückseigentümer. Hier sei man dafür zuständig, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Herr Peter-Dosch legt dar, dass er nicht wusste, worüber heute abgestimmt werde. Planungsrechtlich könne er wohl zustimmen, aber es seien doch in der letzten Zeit einige Problempunkte festgestellt worden, wie z. B. das Wohnen über dem Kindergarten. Das müsse doch abgestimmt werden, bevor dem Investor grünes Licht für eine Kita und Luxuswohnungen gegeben werde.

 

Frau Besecke verdeutlicht noch einmal, dass es Sinn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist, Bürger so früh wie möglich zu beteiligen. Hier befinde man sich im ganz frühzeitigen Verfahren, in dem sich noch Änderungen ergeben können. Ein Bebauungsplan könne keine eigentumsrechtlichen Vertragsangelegenheiten regeln. Wer dort nachher eine Kita baue, werde im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Der Bebauungsplan könne die Kubatur der Gebäude  und die Nutzung, die sich daraus entwickelt, vorgeben.

Herr Lang werde alle Belange, die sich im Verfahren ergeben, aufarbeiten und hier wieder vorlegen, darüber werde dann hier entschieden. Heute gehe es um den Startschuss einer Planung, die erst einmal in die frühzeitige Beteiligung gehen soll.

 

Herr Walbaum regt an, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Ludgerus-Stift durchzuführen, da viele mobilitätseingeschränkte Personen betroffen seien.

 

Herr Brall stimmt Herrn Dr. Sommer zu, dass heute nicht über eine Planung beschlossen werden könne, die nicht konkret ist. Er sei froh, dass die Planung heute vorgestellt wurde, aber er könne nicht sehen, wie man formal verbleibe.

 

Herr Dr. Sommer bekräftigt noch einmal, dass er zunächst in der Fraktion beraten wolle. Nach seiner Meinung dürfe es in einem Gebäudekomplex keine Mischung von Kita und Wohnbebauung geben. ,

 

Herr Heymanns spricht sich ebenfalls für eine vorherige Beratung in der Fraktion aus.

 

Nach weiterer Erörterung weist Herr Brockamp darauf hin, dass es sich um einen Beschlussvorschlag für den Rat handele, den er jetzt zur Abstimmung stelle. Denjenigen, die noch Fragen klären müssten, empfehle er, sich der Stimme zu enthalten.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen