Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Herr Reimann vom Planungsbüro Hahm aus Osnabrück stellt das Plankonzept vor (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem).

 

Nach der Beantwortung von Fragen von Herrn Walbaum und Herrn Dr. Sommer zur Größe der Verkaufsfläche und von Herrn Wieland zur Einbeziehung von Nachbargrundstücken in das Bebauungsplangebiet folgt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig