Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der Bebauung an der Massonneaustraße, westlich der Bebauung an der Propst-Laumann-Straße und nordwestlich des Freibades. Es grenzt  nordöstlich an die Osterwicker Straße und beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt,  Flur 8, Flurstücke 321, 322 tlw., 331 tlw.,332, 556-559.

      Das Plangebiet wird umgrenzt:

Ø  im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 557, 558 und 322, entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 318 nach Süden verlaufend und dann der südöstlichen Grenze folgend. Am südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 321 entlang dessen südwestlichen Grenze und entlang seiner nordwestlichen Grenze weiter verlaufend.

Ø  im Nordosten durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 321 und 332 bis 15 Meter vor dem gemeinsamen Grenzpunkt mit dem Flurstück 352 und von dort lotrecht Richtung Westen verlaufend.

Ø  im Südosten durch die Flurstücke 332 und 331 bis auf die westliche Grenze des Flurstückes 331 verlaufend und weiter entlang seiner nordwestlichen Grenze bis zum Brunnenbach und weiter durch die nördliche Grenze des Brunnenbachs (Flurstück 498).

Ø  im Südwesten durch die Osterwicker Straße (nordöstliche Grenze des Flurstückes 272).

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a     Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in         Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den    Umweltbericht verzichtet.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Freibad“ und der Entwurf der        Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3     BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die      berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB   beteiligt.

6.    Parallel wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung       durchgeführt.

 


Frau Besecke stellt den Bebauungsplanentwurf einschließlich Erschließung vor. Sie weist darauf hin, dass die Planung in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll.

 

Eine Änderung habe sich noch bei der Abgrenzung des Plangebietes ergeben. Der Eigentümer eines am Ende der Sackgasse liegenden Flurstückes (318) wolle keine Überplanung seines Grundstückes. Der Planentwurf und die Begründung werde diesbezüglich noch geändert und im Rats-Infosystem hinterlegt. Falls der Rat den Aufstellungsbeschluss fasse, werde voraussichtlich am 26.04.2017, um 19:00 Uhr in der Lawi die Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.

 

Herr Heymanns erkundigt sich, ob trotz des neuen Baugebietes eine evtl. Erweiterung des Freibades noch möglich wäre.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Erweiterung des Freibades schon aufgrund der heutigen Wohnbebauung beschränkt sei. Die geplante und vorgestellte Erweiterung des Familienbereiches sei aber bei der Planung berücksichtigt.

 

Herr Heymanns gibt zu bedenken, dass das Verkehrsaufkommen auf der Osterwicker Straße heute schon hoch sei und durch die beiden Neubaugebiete Buschenkamp und am Freibad noch zunehmen werde.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass am Freibad nur wenige Neubauten entstünden und die hinzu kommenden Fahrzeuge nicht dazu führten, dass sich die Lärmimmissionen so erhöhen, dass dies berücksichtigt werden müsste, auch wenn vielleicht eine gefühlte Erhöhung des Verkehrsaufkommens vorhanden sei.

Im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Baugebiet und der neuen Brücke auf der gegenüberliegenden Seite seien dagegen die Auswirkungen auf die Lärmimmissionen untersucht worden. Die Osterwicker Straße werde täglich von über 6.000 Fahrzeugen befahren.

 

Herr Kösters gibt Herrn Heymanns Recht, dass die Anlieger der Osterwicker Straße durch den hinzu kommenden Verkehr mehr belastet werden. Die Verwaltung sollte Vorschläge unterbreiten, wie die Anwohner entlastet werden können.

 

Herr Mollenhauer erinnert an die vor einiger Zeit angestellten Überlegungen, eine Umgehungsstraße auf den Weg zu bringen. Diese sollte aus Kostengründen nicht als Kommunalstraße, sondern als Landesstraße gebaut werden. Im Rahmen des stattfindenden Jahresgespräches mit dem Landesbetrieb könne hieran noch einmal erinnert werden. Er glaube aber nicht, dass innerhalb der nächsten Jahre eine Umgehungsstraße verwirklicht wird.

 

Der Ausschuss fasst folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig