Beschluss:

Auf der Grundlage der vorgestellten Vorplanungen des Ingenieurbüros Koenzen zur naturnahen Entwicklung der Berkelquelle ist eine Bürgerversammlung durchzuführen.

 


Herr Koenzen vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellt im Rahmen einer Power-Point-Präsentation die Planung für die ökologische Optimierung des Berkelquellteiches mit 3 verschiedenen Varianten vor (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem).

Er bittet um Verständnis, dass er zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu den Kosten machen kann.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass der Teich eigentlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aufgegeben werden müsste, auf der anderen Seite sich aber eine Vielzahl von Bürgern mittels Unterschriftenliste für den Erhalt des Teiches ausgesprochen hätten. Insofern habe er bereits in der letzten Sitzung als Kompromiss angeregt, eine Wasserfläche in kleinerem Umfang zu erhalten. Er glaube, dass die vorgestellte Variante 2 mit dem Damm und einem halbmondförmigen Steg ein ähnliches Gewässer erzeugen würde, wie das an den Berkelquellteich angrenzende kleine Gewässer. Das Gewässer sei durchaus intakt, er würde das nicht als eutrophiert bezeichnen. Ein Steg würde aber wohl nicht über eine Förderung finanziert werden, da er mit dem Naturschutz nicht in Einklang zu bringen sei. Er schätze dass der Steg mit ca. 70.000,-- bis 75.000,-- € zu Buche schlagen werde.

 

Herr Hein teilt mit, dass nach ausführlichen Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Kreis Coesfeld feststehe, dass die Variante 2 aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht gefördert würde. Im Gegenzug dazu sei aber auch gesagt worden, dass wenn die Variante 1 zum Tragen käme, man prüfen wolle, ob evtl. ein Teil des Steges gefördert werden könne.

 

Frau Bosse weist darauf hin, dass nach der letzten Beratung der Vorwurf erhoben wurde, dass der Nährstoffeintrag zu hoch sei und der Teich als Zugeständnis an die Landwirtschaft abgelassen werden soll.

 

Herr Hein entgegnet, dass dieser Vorwurf absurd sei und zurückgewiesen werden müsse. Im Auslauf des Quellbereiches seien 40 – 50 mg Nitrat gemessen worden. Wenn man diese Werte mit sonstigen in NRW gemessenen Werten vergleiche, sei das Problem relativ gering. Dennoch wolle man in einen Dialog mit den Landwirten eintreten. Die Fachmeinungen  gingen  davon aus, dass aufgrund der geänderten Düngemittelverordnung in den nächsten Jahren eine Verbesserung eintreten werde. Der Teich sei aber aufgrund seiner Größe und seiner sehr geringen Tiefe und der damit hervorgerufenen schnellen Erwärmung per se sehr schnell eutrophierend wirkend.

 

Frau Branse bringt vor, dass man abwägen müsse, was die Bevölkerung wolle und was der Teich den Billerbeckern und den Touristen Wert ist. Immerhin bestehe er schon seit 100 Jahren. Ob die geplanten Maßnahmen zu Verbesserungen führen, müsse man sehen. Oft reize aber auch das Geld, wobei bei einer 80%-igen Förderung immerhin noch 20% von der Stadt zu schultern wären.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass das, was dort schon lange bestehe, auch schon lange nachweislich schlecht sei.

 

Frau Mollenhauer konstatiert, dass durch den Vortrag des Herrn Koenzen einiges klarer geworden sei. Sie moniere allerdings, dass keine echten Kompromisse vorgeschlagen wurden und vor allen Dingen keine Kosten genannt werden. Sie sei es leid, ständig mit dem Hinweis auf Fördermittel unter Druck gesetzt zu werden.

 

Eine kurze Erörterung ergibt sich über das von Herrn Geuking für sich reklamierte Rederecht aufgrund eines Ratsbeschlusses.

Schließlich beantragt Herr Flüchter, Herrn Geuking Rederecht zu erteilen.

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Daraufhin wird zunächst die Rednerliste abgearbeitet.

 

Herr Koenzen weist darauf hin, dass er jetzt noch nicht in der Lage sei, Kosten für die einzelnen Varianten zu beziffern und auch keinen Auftrag dazu zum jetzigen Zeitpunkt habe. Wichtig sei aber, dass es gesetzliche Vorgabe sei, die Gewässerzustände zu verbessern. Irgendwann werde es keine Förderung mehr geben, dann müsste alles aus eigener Tasche bezahlt werden.

 

Herr Hein ergänzt, dass es eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei, diesen Teich und die Berkel in den nächsten Jahren in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Seine Aufgabe sei es, auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

 

Frau Dr. Spallek macht ebenfalls deutlich, dass ihr Kompromissvorschläge fehlen. Man könnte doch auch bestimmte Bereiche tiefer ausheben, so dass sich ein Gewässer mit sanften Übergängen entwickeln könne. Sie wolle keine Dammbauten. Bevor eine Bürgerversammlung einberufen werde, müssten mit Kosten hinterlegte Kompromissvorschläge vorliegen.

 

Herr Kösters weist darauf hin, dass der Teich 200 Jahre alt sein soll und nach seiner Meinung Historisches erhalten werden müsse. Also müssten gesetzliche Vorgaben und Historisches gegeneinander abgewogen werden. Der Teich sei den Billerbeckern offenbar viel Wert. Er beantrage, der Initiative, die sich für den Erhalt des Berkelquellteiches ausgesprochen habe, Rederecht zu erteilen.

 

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Herr Brockamp verweist auf die Möglichkeit, sich im Rahmen der noch stattfindenden Bürgerversammlung zu äußern und beschränkt das Rederecht auf eine Initiative.

 

Herr Walbaum stellt fest, dass man sich in einem Spannungsfeld zwischen Gewässerschutz, Tourismus und Naherholung befinde. Dabei dürfe man nicht vergessen, dass viele Bürger sich mittels Unterschriftenliste für den Erhalt des Teiches ausgesprochen hätten. Den Bürgern sei nicht damit gedient, wenn man sich hier nur auf Gesetze berufe.

 

Er würde sich wünschen, so Herr Flüchter, dass für die Bürgerversammlung weitere Varianten ausgearbeitet  und mit Kosten hinterlegt werden, insbesondere die dritte Variante sei interessant.

 

Herr Geuking vertritt die Auffassung, dass in der EU-Richtlinie lediglich von „soll“ und „kann“ die Rede sei, also es keine gesetzlich verbindlichen Vorgaben gebe. Wenn der Teich aufgegeben würde, wäre auch die Pufferfläche als Abbaufläche nicht mehr vorhanden und die Belastung der Berkel würde höher sein. Im Übrigen verstehe er die Diskussion nicht. Der Teich sei doch mit einfachen Mitteln zu erhalten, wie z. B. durch Ausbaggern und eine vernünftige Bepflanzung sowie hin und wieder Pflegemaßnahmen, die vielleicht im Rahmen eines Schulprojektes geleistet werden können. Das wäre nachhaltig sinnvoll.

 

Herr Koenzen stellt richtig, dass alle EU-Richtlinien, die hier zum Tragen kommen, in deutsches Recht überführt wurden. Deshalb handele es sich nicht um „Kann oder Soll-Vorschriften“, sondern um eine gesetzlich verankerte Pflicht. Auch ist die Meinung, dass der Teich als Pufferfläche zum Abbau diene irrig. Im Gegenteil, der Teich stellt eine zusätzliche Gewässerbelastung dar.

Herr Hein ergänzt, dass er bereits 2012/13 vorgestellt habe, dass durch Umwälzung und Belüftung des Teiches mit geringen Mitteln die negativen Begleiterscheinungen abgestellt werden können. Damals sei aber eindeutig eine ökologische Verbesserung als Zielsetzung formuliert worden.

 

Herr Hauling von den Garten- und Blumenfreunden verweist zunächst auf einen Fernsehbeitrag über den Einsatz eines Mähbootes auf dem Baldeneysee zur Bekämpfung von Algen. Dann erinnert er an die Entschlammung des Berkelquellteiches. Er unterstreicht, dass der Teich doch in einem wunderbaren Gebiet liege mit einer Furt, Streuobstwiesen etc. Es sei unmöglich, wenn der Teich aufgegeben würde.

 

Frau Dr. Spallek stellt den Antrag, das Planungsbüro mit der Ausarbeitung weiterer mit Kosten hinterlegter Alternativen zu beauftragen, bevor eine Bürgerversammlung einberufen wird.

 

Herr Brockamp hält es für besser, wenn sich im Rahmen der Bürgerversammlung eine Variante herauskristallisieren würde und diese dann ausgearbeitet würde.

 

Frau Mollenhauer schlägt vor, zunächst die Bürgerversammlung durchzuführen. Es sollten nicht zusätzliche Kosten verursacht werden, ohne zu wissen, wofür sich die Bürger entscheiden werden.

 

Für ihn seien die Kosten ein wichtiges Kriterium, so Herr Flüchter.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Brockamp den Antrag von Frau Dr. Spallek, das Planungsbüro mit der Ausarbeitung weiterer Varianten bis zur Vorplanungsstufe zu beauftragen und mit Kosten zu hinterlegen, zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen