Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vorab eine Ortsbesichtigung auf dem neuen Friedhof statt.

 

Bei der anschließenden Beratung im Sitzungssaal begründet und erläutert Herr Geuking seine Anregung.

 

Frau Bosse wiederholt ihre bereits bei der Ortsbesichtigung geäußerte Auffassung, dass Wiesengräber Wiesengräber seien. Wer ein Wiesengrab gewählt habe, habe sich bewusst dafür entschieden, dass auf dem Grab kein Schmuck niedergelegt werden darf. Probleme habe es gegeben, weil zwischenzeitlich die Satzung geändert wurde und das Ablegen von Blumen, Gestecken und Einweggrableuchten ganzjährig auf den Gräbern gestattet wurde. Sie könne den Unmut der Menschen verstehen, die zu diesem Zeitpunkt ein Wiesengrab erworben hätten und nun nach erneuter Satzungsänderung keinen Grabschmuck mehr niederlegen dürfen.

Sie sei nicht der Meinung, dass bei einer neuen Gedenkstätte auch Namensplaketten angebracht werden müssen, da der Name bereits auf der Grabplatte stehe. Sie würde sich aber nicht dagegen sträuben, wenn eine Stelle geschaffen werde, wo Blumenschmuck abgelegt werden dürfe.

 

Frau Mollenhauer ist wie Frau Bosse der Meinung, dass Wiesengräber Wiesengräber seien. Probleme könnte hierbei aber die Art der Trauerbewältigung bereiten. Häufig werde dem Wunsch der Angehörigen entsprochen, die ein Wiesengrab wollen und wenn dann der Todesfall eintrete, hätten die Angehörigen Probleme, wie sie mit der Trauerarbeit umgehen sollen. Von daher könne sie die Anregung von Herrn Geuking sehr gut unterstützen. Sie habe bei der Begehung des neuen Friedhofes vorgeschlagen, im Bereich der Gedenkstelle für vorgeburtlich gestorbene Kinder eine Fläche zu schaffen, wo Trauernde Blumenschmuck ablegen können. Dieser Bereich habe auch einen Bezug zu den Wiesengräbern. Im Übrigen werde es immer Menschen geben, die sich nicht davon abhalten lassen, Blumen oder Kerzen abzulegen.

 

Frau Dirks erinnert an die vor einigen Jahren erfolgte Beratung durch eine Landschaftsplanerin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal aus Kassel. Diese habe sich damals die beiden Friedhöfe angesehen und vor dem Hintergrund der sich ändernden Nachfragen nach Bestattungsformen entsprechende Vorschläge unterbreitet. Aus dieser Beratung entstanden die pflegefreie Grabanlage „Fluss des Lebens“, die Baumgräber für Urnenbestattungen sowie die noch anzulegende Gemeinschaftsgrabanlage mit zentralem Grabmal für Urnen- und Sargbestattungen. Des Weiteren wurde damals bzgl. des alten Friedhofes vorgeschlagen, dass auf mehrstelligen, mit einem schönen Denkmal versehenen Grabstellen, die abgegeben werden auch Gemeinschaftsbestattungen stattfinden können.

Wenn man jetzt eine Gedenkstätte schaffen wolle, wo Blumen und Grableuchten abgestellt werden dürfen, dann müsste diese nicht nur auf dem neuen, sondern auch auf dem alten Friedhof angelegt werden, um der für beide Friedhöfe geltenden Grundidee gerecht zu werden. Sie schlage vor, die Landschaftsplanerin noch einmal in den Ausschuss einzuladen, damit sie vorstellen könnet, welche Möglichkeiten es auf anderen Friedhöfen gibt und welche Ideen zu den beiden Friedhöfen in Billerbeck passen.

Verwaltungsseitig nicht vorstellbar sei die Anbringung weiterer Namensplaketten, denn der Name stehe bereits auf der Grabstelle.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich nach kurzer Erörterung dafür aus, dem Vorschlag von Frau Dirks zu folgen und einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal aus Kassel in eine der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen.