Beschluss:

Mit den Planentwürfen (Bebauungsplan und 45. Änderung des Flächennutzungsplanes) wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Frau Dirks weist darauf hin, dass nach Ansicht der Verwaltung bei Herrn Walbaum eine Befangenheit vorliege, weil er Mieter einer im Planbereich liegenden Wohnung ist.

Noch nicht endgültig geklärt sei ihre Befangenheit als Kuratoriumsmitglied. Sie sei als solches nicht bestellt, sondern als geborenes Mitglied im Kuratorium vertreten. Sie erkläre sich aber vorsichtshalber für befangen.

 

Herr Walbaum erklärt, dass er sich nicht befangen fühle.

 

Frau Dirks übergibt den Sitzungsvorsitz an Herrn Kösters. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Insofern müsste heute die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für den Bebauungsplan als auch für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden.

 

Herr Walbaum führt aus, dass seitens der SPD-Fraktion bereits in der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung bemängelt wurde, dass sie die Planung nicht vorab in der Fraktion hätten besprechen können, weil der Planentwurf weder im Ratsinformationssystem eingestellt war noch der Sitzungsvorlage beigefügt wurde. Dann sei zugesagt worden, dies so schnell wie möglich nachzureichen. Das sei aber erst gestern für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, aber nicht für den Rat erfolgt, so dass die SPD-Fraktion sich im Vorhinein nicht mit der Vorplanung beschäftigen konnte. Das bemängle er.

 

Herr Geuking bittet zu klären, ob Herr Walbaum befangen ist oder nicht.

 

Herr Messing erläutert, dass in der Vergangenheit eine Befangenheit gesehen wurde, wenn ein Ratsmitglied über Eigentum im Bebauungsplangebiet verfügte. Nach einem aktuellen Urteil liege eine Befangenheit aber auch als Mieter vor, da auch diesem ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen könnte. Die Fraktionen seien auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden. 

 

Herr Walbaum erklärt, dass er in der Hospitalstraße 8 wohne. Ihm entstehe kein Vor- oder Nachteil, da er am Rande des Planbereichs wohne. Er erkläre sich nicht für befangen.

 

Herr Schulze Temming verweist auf § 31 der GO, wonach für die Entscheidung in Fällen, in denen der Ausschluss streitig bleibt, bei Mitgliedern eines Kollegialorgans dieses, sonst der Bürgermeister zuständig ist.

 

Herr Messing bestätigt, dass der Rat über eine Befangenheit von Herrn Walbaum entscheiden müsse.

 

Der Rat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, dass Herr Walbaum befangen ist.

 

Herr Walbaum erklärt, dass er die Sitzung verlasse.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen