Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südlich der Bebauung an der Massonneaustraße, westlich der Bebauung an der Propst-Laumann-Straße und nordwestlich des Freibades. Es grenzt nordöstlich an die Osterwicker Straße und beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 8, Flurstücke 321, 322 tlw., 331 tlw.,332, 556-559.

      Das Plangebiet wird umgrenzt:

Ø  im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 557, 558 und 322, entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 318 nach Süden verlaufend und dann der südöstlichen Grenze folgend. Am südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 321 entlang dessen südwestlichen Grenze und entlang seiner nordwestlichen Grenze weiter verlaufend.

Ø  im Nordosten durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 321 und 332 bis 15 Meter vor dem gemeinsamen Grenzpunkt mit dem Flurstück 352 und von dort lotrecht Richtung Westen verlaufend.

Ø  im Südosten durch die Flurstücke 332 und 331 bis auf die westliche Grenze des Flurstückes 331 verlaufend und weiter entlang seiner nordwestlichen Grenze bis zum Brunnenbach und weiter durch die nördliche Grenze des Brunnenbachs (Flurstück 498).

Ø  im Südwesten durch die Osterwicker Straße (nordöstliche Grenze des Flurstückes 272).

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a     Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in         Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den    Umweltbericht verzichtet.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Freibad“ und der Entwurf der        Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3     BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die      berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB   beteiligt.

6.    Parallel wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung       durchgeführt.

 


Herr Mollenhauer weist auf die nachträgliche Änderung bei der Abgrenzung des Plangebietes hin. Der geänderte Planentwurf und die Begründung sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.


Stimmabgabe: einstimmig