Beschluss:

Bei der Stadt Billerbeck werden im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen künftig Produkte bevorzugt, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.


Frau Rawe führt aus, dass sie heute von einem Mitglied der Fair-trade-Gruppe den Hinweis auf eine beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelte Koordinationsstelle bekommen habe, die sich u. a. mit dieser Thematik befasse. Eine Interessensbekundung müsste bis Mai erfolgen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob das für die Stadt nützlich sein könnte.

 

Frau Dirks teilt mit, dass der Verwaltung die Stelle bekannt sei.


Stimmabgabe: einstimmig