Frau Lammers teilt mit, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem Kreis Coesfeld zur Sammlung und Beförderung von Abfällen noch redaktionelle Änderungen enthalte. Es seien keine inhaltlichen Änderungen erfolgt, somit müsse kein neuer Beschluss erfolgen. Die neue Fassung werde ins Ratsinformationssystem eingestellt (Anlage 2).