Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Für den dargestellten Planbereich in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6, ist das Planverfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und ein Plankonzept zu entwickeln.


Herr Mollenhauer teilt mit, dass morgen die Vormerkungsliste für dieses Baugebiet begonnen werde, wenn sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute anschließe.

 

Frau Besecke stellt den Planbereich vor und erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Für Herrn Dr. Meyring stellt sich zu der Erweiterungsfläche für den Friedhof die Frage, ob die damals ermittelten Zahlen für den Friedhof noch realistisch seien und ob die Erweiterungsfläche nicht überplant werden sollte. Auf jeden Fall müsse darauf geachtet werden, dass die Zuwegung zu der Fläche nicht verbaut werde.

 

Frau Besecke pflichtet dem bei, die Erschließung der Erweiterungsfläche für den Friedhof müsse berücksichtigt werden. Zu den ermittelten Daten hinsichtlich der Friedhofsplanung könne sie keine Aussage machen.

 

Herr Wieling ist der Meinung, dass das Baugebiet Gantweger Bach für Billerbeck die passende Größe habe und man nicht darauf angewiesen sei, auch die  letzten möglichen Flächen noch einzubeziehen.

Er halte es aber für wichtig, schon bei der Änderung des Flächennutzungsplanes die Anbindung der geplanten Umgehungsstraße an die Osterwicker Straße zu berücksichtigen. Dieses habe wesentlichen Einfluss auf die weitere Planung, weil das neue Baugebiet über die Osterwicker Straße erschlossen werde.

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Verlagerung der Verkehrsströme durch die Umgehungsstraße bei den Untersuchungen bzgl. evtl. notwendiger Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werde.

 

Von Herrn Becks nach dem Zeitplan befragt, teilt Herr Mollenhauer mit, dass voraussichtlich Anfang 2009 mit dem Bau der Häuser begonnen werden könne.

 

Nachdem verwaltungsseitig auf Nachfrage von Herrn Wieling deutlich gemacht wird, dass heute zwar noch nicht der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, aber bereits ein Plankonzept entwickelt werden solle, mit dem die Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig