Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der städtebauliche Vertrag, wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, unterzeichnet wird.


Frau Besecke teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass die Umweltüberwachung der Bezirksregierung Münster mitgeteilt habe, dass zusätzliche Lärmimmissionen von dem Leergutlager nicht zu erwarten seien.

 

Seitens der CDU-Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass die unter Punkt (4) in der Sitzungsvorlage formulierte Regelung bzgl. der Beleuchtung anders lauten müsse. Die Beleuchtung  des Werbeschildes an der Einfahrt sollte im Zeitraum 30 Minuten vor Geschäftsöffnung und bis 30 Minuten nach Geschäftsschluss eingeschaltet sein.

 

Frau Mönning äußert ihre Zufriedenheit über die mit dem Eigentümer erzielten Verhandlungsergebnisse.

 

Herr Becks fragt nach, ob tatsächlich keine Werbeplakate an dem neuen Leergutlager angebracht würden und das Leergutlager so wie auf der der Sitzungsvorlage beigefügten Perspektivansicht errichtet werde.

Dies sei so vorgesehen, so Frau Besecke, allerdings würden an den vorhandenen Gebäuden weiterhin Werbeplakate angehängt bleiben.


Stimmabgabe: einstimmig