Sitzung: 16.05.2017 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1233/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 7. Änderung des
Bebauungsplan „Industriegebiet Hamern“ aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 7. Änderung des Bebauungsplanes
“Industriegebiet Hamern“ als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung
sowie der Begründung.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen
worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden
Stimmabgabe: einstimmig