Beschluss: geändert beschlossen

Herr Wolters vom Planungsbüro Wolters & Partner, Coesfeld erläutert die von seinem Planungsbüro erarbeiteten Vorschläge zur Gestaltung des erweiterten Rathausparkplatzes. Dabei betont er, dass der Fußweg als kleiner Tunnel zwischen dem vorhandenen Rathausparkplatz und der Erweiterungsfläche für die Identität der Stadt Billerbeck sehr wichtig sei.

 

Herr Wolters stellt im Rahmen einer Power-Point-Präsentation u. a. Fotos der jetzigen Situation dar. Dabei weist er darauf hin, dass die Baumscheiben auf dem Rathausparkplatz vor Jahren unter der Voraussetzung angelegt worden seien, möglichst viele Parkplätze zu schaffen. Heute sei zu erkennen, dass diese Baumscheiben nicht groß genug seien, da die Wurzeln das Pflaster hoch drückten. Die den Rathausparkplatz zum Fußweg hin abgrenzenden Platanen würden durch die Gehölze auf der gegenüber liegenden Seite weg gedrückt. Um das Parken nicht zu reduzieren, aber dennoch den Bäumen mehr Lebensraum zu geben, könnte eine „Sehne“ aus dem Pflaster herausgenommen werden. Die Ulme müsste aufgearbeitet werden. Der Ahorn entwickele sich zurzeit völlig wild.

Die geplanten Parkplätze hätten die übliche Größe von 12 qm und sollten mit Betonsteinpflaster in unterschiedlichen Größen versehen werden.

Unter der Voraussetzung, dass ein Autoscooter untergebracht werden müsse, seien zwei Varianten denkbar. Zum einen könnte das Großfahrgeschäft auf dem Rathausparkplatz aufgestellt werden, dann müssten aber die Platanen in der Mitte entfernt werden.

Bei der anderen Variante (siehe Anlage 1) – Autoscooter auf der Erweiterungsfläche – würde der Fußweg in Anspruch genommen und es könnten keine Neuanpflanzungen erfolgen. Außerdem müsse das Begleitgrün entlang des Fußweges entfernt werden.  

 

Des Weiteren solle aufgrund einer Anregung des IBB (Interessensgemeinschaft Barrierefreies Billerbeck) das Pflaster hinter dem Rathaus ausgetauscht und die Fläche mit einem Betonsteinpflaster versehen werden.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass lt. Beschluss auf der Erweiterungsfläche auch eine Garage für den städt. Dienstwagen errichtet werden sollte, in der tagsüber die Fahrräder der Bediensteten untergestellt werden könnten. Wenn der an der Stelle vorhandene Ahorn erhalten werden solle, könne die Garage mit den vorgesehenen Maßen nicht errichtet werden. Es müsste dann überlegt werden, ob auf die Garage komplett verzichtet oder lediglich eine Fahrradunterstellmöglichkeit geschaffen werden solle.

 

Frau Mönning verweist auf den vor Jahren im Zusammenhang mit der Kirmes gefassten Beschluss, wonach auf dem Platz hinter dem Rathaus keine Bäume gefällt werden sollen. Hierüber sei intensiv diskutiert worden. Mit den heute vorgestellten Vorschlägen solle der damalige Beschluss gekippt werden. Hierüber sei sie empört. Sie sei nicht gewillt, noch einmal intensiv über dieses Thema zu diskutieren und dabei das Fällen von Bäumen in Erwägung zu ziehen.

Herr Wieling bringt ebenfalls seine Überraschung über die Vorlage des Tagesordnungspunktes zum Ausdruck. Die Verwaltung versuche mit der Beauftragung eines Planungsbüros, über die Hintertür den bestehenden Beschluss auszuhebeln. Noch ärgerlicher sei er darüber, dass die Verwaltung jahrelang die Schaffung eines Platzes für ein Großfahrgeschäft ignoriert habe. Mit etwas mehr Weitsicht hätte es immer eine Möglichkeit gegeben, eine Kirmes unterzubringen. Er werde dem Fällen von Bäumen nicht zustimmen und wolle auch nicht wieder über das Thema diskutieren. Es könne nicht sein, dass die gemeinsam beschlossene Gestaltung und Planung alle paar Jahre wieder auf den Prüfstand gestellt und geändert werde, noch dazu für ein einmaliges Ereignis im Jahr.

 

Herr Hagemann hält es ebenfalls für völlig indiskutabel, die Bäume auf dem Rathausparkplatz zu entfernen. Herr Wolters habe völlig zu Recht auf die schöne Gasse hingewiesen. Dieses Gestaltungselement für drei Tage Kirmes im Jahr zu opfern,  sei völlig indiskutabel. Bezug nehmend auf die o. a. Äußerung von Herrn Wieling erinnert Herr Hagemann an seinen im Zuge der Planung des Hesselmann-Parkplatzes gestellten Antrag, dort keine Bäume anzupflanzen, damit dort die Kirmes stattfinden könne. Seinem Antrag sei aber nicht gefolgt worden.

 

Frau Dirks wirft ein, dass es doch die Pflicht der Verwaltung sei, im Rahmen der Überplanung des erweiterten Rathausparkplatzes  verschiedene Alternativen aufzuzeigen. Aus Sicht der Verwaltung sei die Kirmes ein wichtiger Bestandteil der in Billerbeck stattfindenden Veranstaltungen und habe Tradition. Es gebe keine andere Möglichkeit, eine Kirmes mit einem Großfahrgeschäft wie einen Autoscooter an anderer Stelle als hinter dem Rathaus unterzubringen.

Auf Einwand von Frau Mönning, dass auf dem EDEKA-Parkplatz eine Möglichkeit gefunden worden sei, führt Frau Dirks  aus, dass der Parkplatz nicht im Eigentum der Stadt Billerbeck stehe und der Betreiber den Parkplatz nicht mehr zur Verfügung stelle.

 

Herr Becks wundert sich, dass die Verwaltung im Rahmen der mehrfachen Beratung über die Bebauungsplanänderung nie auf diese Vorgabe hingewiesen habe. Jetzt werde plötzlich ein Konzept vorgelegt, das das Fällen von Bäumen vorsehe. In der Sitzungsvorlage sei hiervon keine Rede gewesen.

 

Frau Dirks  entgegnet, dass sich die Vorraussetzungen geändert hätten, der EDEKA-Parkplatz stehe nicht mehr zur Verfügung. Die Schwierigkeiten seien heute vorgetragen worden und der Ausschuss müsse entscheiden und Prioritäten setzen.

 

Herr Wiesmann kommt auf die von Herrn Wolters vorgestellte zweite Variante zurück, die die Möglichkeit eröffne, einen Autoscooter unter Verzicht auf zwei neue Bäume auf der Erweiterungsfläche unterzubringen. Deshalb halte er diese Variante nicht für völlig indiskutabel. Er befragt Herrn Wolters, ob bei dieser Variante evtl. an anderer Stelle noch Bäume gepflanzt werden können.

 

Herr Wolters gibt zu bedenken, dass bei dieser Variante die zweiseitige „grüne Wand“ im Bereich des Fußweges nicht mehr möglich sei, weil der Autoscooter über den Fußweg bis zur Hecke heranreiche. Bei den eingezeichneten Grünflächen handele es sich um Rasen und kleinwüchsiges Strauchwerk.

 

Herr Wieling wirft ein, dass es hier nicht um die Entscheidung gehe, ob eine Kirmes in der Innenstadt stattfinde oder nicht. Es gehe um ein Fahrgeschäft und nicht um die gesamte Kirmes. Außerdem werfe er die Frage auf, was denn passiere, wenn sich die Ausmaße eines Autoscooter in Zukunft noch vergrößerten und ob nicht ein städtebaulicher Vertrag mit EDEKA bestehe, in dem die Nutzung des Parkplatzes geregelt sei. Wenn die Verwaltung rechtzeitig auf die jetzigen Konsequenzen hingewiesen hätte, dann hätte er dem Bebauungsplan so nicht zugestimmt, sondern vorgeschlagen, die überbaubare Fläche 2 m in Richtung Norden zu verschieben. Er wolle nicht für ein Fahrgeschäft die städtebauliche Entwicklung aufgeben.

 

Herr Mollenhauer versichert, dass ihm die Probleme mit dem Autoscooter bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht bekannt gewesen seien.

 

Herr Roggenkamp vertritt die Meinung, dass die Attraktivität der Kirmes nicht mit dem Autoscooter stehe oder falle. Er fragt nach, warum ein Autoscooter nur noch aufgestellt werden könne, wenn Bäume gefällt werden.

Herr Mollenhauer hält dem entgegen, dass es unterschiedliche Aufstellmöglichkeiten gebe. Die Flächen oberhalb des Fahrradhauses befänden sich nicht im Eigentum der Stadt,  würden aber durch den Autoscooter überbaut. Solange die Stadt noch die Räume für das Sozialamt angemietet habe, könnte das Fahrgeschäft evtl. dort wie bisher aufgebaut werden. Wenn der Vermieter aber die Garage auf seinem Grundstück errichten wolle, stünde man wieder vor dem gleichen Problem.

Es sei davon auszugehen, so Herr Messing, dass die Größe der Fahrgeschäfte gleich bleibend sei. In anderen Orten würden sich bei einer Überschreitung der jetzigen Maße die gleichen Probleme ergeben.

 

Es könne nicht richtig sein, die komplette Stadtplanung für eine an drei Tagen im Jahr stattfindende Veranstaltung auszurichten, so Herr Hagemann. Es sei bedauerlich, dass erst seit kurzer Zeit bekannt sei, dass der EDEKA-Parkplatz nicht zur Verfügung stehe.

 

Herr Wiesmann sieht es nicht so, dass die komplette Stadtplanung nach der Kirmes ausgerichtet werden müsse. Es könnten lediglich zwei Bäume auf der Erweiterungsfläche und eine Hecke nicht angepflanzt werden. Nachträgliche Anpflanzungen könnten aber jederzeit vorgenommen werden.

 

Herr Wolters meldet noch einmal seine Bedenken an, weil damit ein Stück Stadtplanung verloren gehe.

 

Herr Dübbelde fragt nach, welche Konsequenzen denn eine Kirmes ohne Autoscooter nach sich ziehen würde.

Herr Messing betont, dass eine Kirmes mit der Attraktivität der Fahrgeschäfte stehe und falle. Ein Autoscooter sei eines der elementaren Fahrgeschäfte einer Kirmes. Die Kirmesunternehmen rechneten wirtschaftlich und achteten darauf, welche Fahrgeschäfte sonst noch kämen.

 

Frau Mollenhauer stellt zunächst heraus, dass auch sie davon ausgehe, dass ein Autoscooter die Attraktivität einer Kirmes erhöhe. Dennoch sollte überlegt werden, ob dieses Fahrgeschäft nicht durch ein anderes qualitativ gutes und attraktives Fahrgeschäft ersetzt werden könne, das geringere Ausmaße habe. Auf dem Send in Münster gebe es doch viele Fahrgeschäfte, die von Jugendlichen gut angenommen würden.

 

Neuere und größere Fahrgeschäfte hätten in Billerbeck keine wirtschaftliche Existenz, so Herr Messing. Außerdem seien die Fahrchips wesentlich teurer.

 

Frau Mönning befürwortet den Vorschlag von Frau Mollenhauer. Parallel dazu sollte aber auch noch einmal mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes verhandelt werden. Im Übrigen könne sie dem Argument des Herrn Messing, dass die Fahrgeschäfte nicht größer werden, nicht zustimmen. Riesenräder würden z. B. immer höher.

 

Wenn kein Autoscooter auf der Fläche aufgestellt werden könne, so Frau Mollenhauer, dann würde es sich doch anbieten, dort ein Zelt für einen Kleinhandwerkermarkt oder ähnliche Veranstaltungen aufzustellen.

 

Herr Becks befragt Herrn Mollenhauer, ob eine Erweiterung der Fläche nach Norden ausgeschlossen sei.

Dieses könne er nicht gänzlich ausschließen, so Herr Mollenhauer. Bisher habe er aber keine Möglichkeiten gesehen, an die Flächen heranzukommen. Die Grundstückszuschnitte seien schon sehr schmal, wenn dann noch Teile davon weg genommen würden, blieben kaum noch Flächen übrig. Es sei nicht absehbar, dass ein Grundstückseigentümer mitwirke.

 

Herr Wieling ist der Meinung, dass ein Fahrradhaus nicht nur für die Räder der Bediensteten des Rathauses, sondern auch für Touristen zur Verfügung stehen sollte. Im Übrigen spreche er sich dafür aus, den Vorschlag von Frau Mollenhauer aufzugreifen und zu versuchen, alternative Fahrgeschäfte für die Kirmes in Billerbeck zu gewinnen. Der Ahorn solle erhalten werden und es sollte mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes über eine weitere Nutzung des Parkplatzes und Gespräche mit den Eigentümern bzgl. der nördlichen Erweiterung geführt werden. 

 

Nach weiterer Diskussion stellt Herr Wieling schließlich den Antrag, die Planung so voranzutreiben, dass der Ahorn erhalten wird und die Bäume hinter dem Ahorn in Richtung Rathausstraße entfernt werden und an deren Stelle eine Hecke entlang des Fußweges gepflanzt wird.

Dieser Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Wiesmann stellt den Antrag, den Ahorn zu erhalten, die Baumreihe hinter dem Ahorn bis zur Rathausstraße zu entfernen und an deren Stelle zurzeit keine Hecke anzupflanzen, damit die Möglichkeit bestehe, einen Autoscooter aufstellen zu können, mit der Option, dass später Anpflanzungen vorgenommen werden, wenn sich doch noch ein anderer Platz für den Autoscooter oder ein gleichwertes aber kleineres Fahrgeschäft findet.

Dieser Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen angenommen.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die städt. Garage nicht wie geplant errichtet werden könne, weil der Erhalt des Ahorns beschlossen worden sei und der vorhandene Raum nicht ausreiche. Deshalb sollte überlegt werden, ob an der Stelle oder auch an anderer Stelle im Bereich des Rathausparkplatzes ein offener Fahrradunterstand geplant werden könne.

Im Übrigen sei beschlossen worden, dass auf der Erweiterungsfläche des Rathausparkplatzes kein Baum angepflanzt werde. Nur in der nordwestlichen Ecke könne ein Baum angepflanzt werden, da hierdurch die Aufstellung des Fahrgeschäftes nicht behindert werde.

 

Nach weiterer Diskussion beantragt Herr Wieling, vor der Ausschreibung die Planung öffentlich vorzustellen. Die heute vorgestellte Planung sei weder der Öffentlichkeit noch den angrenzenden Nachbarn bekannt. Wenn wie von Herrn Mollenhauer vorgeschlagen, die GIWo heute mit der Umsetzung der Planung beauftragt werden solle, dann würden die Nachbarn übergangen. Außerdem könne er sich vorstellen, dass der IBB an der Planung sehr interessiert sei.  

 

Herr Mollenhauer wirft ein, dass der IBB grundsätzlich beteiligt werde.

 

Frau Mönning äußert, dass sie den Eindruck habe, als ob die Verwaltung für eine Bürgerbeteiligung nicht offen sei und etwas zurückhalten wolle.

 

Frau Dirks  hält dem entgegen, dass dieser Eindruck täusche Es werde nichts zurückgehalten und die Verwaltung informiere gerne die Öffentlichkeit. Nur handele es sich bei der Erweiterungsfläche um eine öffentliche Fläche und nicht um eine Anliegerstraße, bei der die Bürger, die die Erschließungskosten tragen müssten, beteiligt würden.

 

Herr Wieling stellt heraus, dass er eine Bürgeranhörung für alle Bürger beantragt habe.

Dem Antrag von Herrn Wieling wird schließlich mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme zugestimmt.

 

Zu der von Herrn Wieling geforderten Darlegung der Finanzierung für die Umgestaltung der Pflasterflächen hinter dem Rathaus teilt Herr Mollenhauer mit, dass hierfür Haushaushaltsreste zur Verfügung stünden und für dieses Jahr 20.000,-- € im Haushaltsplan (6300095400 Verkehrsplanung, Verkehrsberuhigung, Barrierefreies Billerbeck) veranschlagt seien.