Beschluss:

a)    Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2007 unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 18. Januar 2007 übersandten Änderungsliste zu den Etatberatungen beschlossen.

b)    Gemäß § 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird das im Vermögenshaushalt aufgeführte Investitionsprogramm für die Jahre 2006 – 2010 als Richtlinie für die Finanzplanung beschlossen und die Finanzplanung für die Jahre 2006 – 2010 zur Kenntnis genommen, jeweils unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 18. Januar 2007 übersandten Änderungsliste zu den Etatberatungen.

c)    Das Haushaltssicherungskonzept 2007 zum Haushaltsplan 2007 wird unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 18. Januar 2007 übersandten Änderungsliste zu den Etatberatungen beschlossen. Die zu treffende Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Billerbeck für die mit rd. 1,6 Mio. im Wesentlichen in den Jahren 2007 bis 2009 vorgesehenen Investitionsausgaben zur Sanierung des Freibades einschließlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsreste sowie die dazugehörige Netto-Kreditaufnahme wird unter den Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gestellt.

 

Stimmabgabe: 16 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen

 

 

d)    Der Stellenplan wird in der als Anlage 4 zum Haushaltsplan 2007 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Stimmabgabe: einstimmig


Herr Dübbelde für die CDU-Fraktion, Herr Nowak für die SPD-Fraktion und Herr Schlieker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tragen ihre Haushaltsreden vor, die als Anlagen 1 – 3 dieser Niederschrift beigefügt sind.

 

Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Stellenplan getrennt abgestimmt.