Frau Besecke weist auf eine wesentliche Änderung der Landesbauordnung hin. Zum 28.12.2017 werde die Genehmigungsfreistellung ohne Übergangsregelung abgeschafft. Alle Bauvorhaben, die bis zum 28.12.2017 nicht fertiggestellt würden, verlören ihre Genehmigungsfreistellung und bedürften einer Baugenehmigung. Der Städte- und Gemeindebund habe den Gemeinden empfohlen, keine Freistellungen mehr anzunehmen, sondern an den Kreis weiterzugeben. Dementsprechend werde hier verfahren und ab sofort keine Freistellungen für Wohnbebauungen mehr angenommen.