Frau Anja Bertels (Anliegerin der Kolpingstraße) befragt Herrn Hein, wie die Rentner die Hausanschlusskosten bezahlen sollten. Ihnen nütze der Zahlungsaufschub nichts. Wenn sie rechtzeitig informiert worden wären, hätten sie Geld zur Seite legen können.

Herr Hein macht deutlich, dass der Grundstücksanschluss grundsätzlich nicht von der Allgemeinheit, sondern vom Hauseigentümer gezahlt werden müsse. Er sei lt. Satzung gehalten, diesen Ersatzanspruch geltend zu machen. Außerdem vergehe bis zur Fälligkeit noch fast ein Jahr.

 

Frau Möllenbeck-Grützner fragt nach, ob der Bescheid tatsächlich rechtskräftig sei, obwohl die Bürger vorher nicht von der Verwaltung informiert wurden. Weiter fragt sie nach, ob das eine übliche Vorgehensweise der Verwaltung sei.

 

Herr Hein erwidert, dass er bereits in der Bürgerversammlung allen Beteiligten ausführlich erläutert habe, dass dies nicht die übliche Vorgehensweise der Verwaltung sei. Bei zeitgleich durchgeführten Maßnahmen, z. B. am Windmühlenweg  seien die Anlieger informiert worden. Er sei davon ausgegangen, dass auch die Anlieger der Kolpingstraße eine Information erhalten hätten. Er bitte noch einmal darum, das Versehen zu entschuldigen. Entsprechend der einschlägigen anzuwendenden Verwaltungsrichtlinien sei eine vorherige Information nicht nötig und insofern würden die versendeten Bescheide als rechtmäßig angesehen.

Herr Melzner weist darauf hin, dass in besonderen Fällen auch ein Stundungsantrag gestellt werden könne. Zuständig dafür sei der Betriebsleiter des Abwasserbetriebes.

 

Frau Anja Bertels bringt ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Bürgermeisterin nicht bereit gewesen sei, die Anlieger in diesem Fall anzuhören, vielmehr habe sie die Bürger an Herrn Hein verwiesen. 

 

Herr Hein entgegnet, dass er die Bürgerversammlung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin durchgeführt habe. Insofern habe keine Notwendigkeit bestanden, nach der Bürgerversammlung den Sachverhalt in Einzelgesprächen noch einmal darzulegen. Genau dazu sei die Bürgerversammlung angesetzt worden.

 

Frau Möllenbeck-Grützner hält den Ausführungen von Herrn Hein entgegen, dass in der Bürgerversammlung keineswegs Einstimmigkeit geherrscht habe. Der überwiegende Teil der Anlieger der Kolpingstraße hätte sich ein Gespräch mit der Bürgermeisterin gewünscht. Sie sei enttäuscht, dass dieser Wunsch abgelehnt wurde. So könne man doch nicht mit Bürgern umgehen.

 

Frau Bertels ergänzt, dass sich lediglich ein Bürger mit dem neuen Fälligkeitstermin einverstanden erklärt habe.