Beschluss:

Die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2017 wird genehmigt.


Herr Tauber merkt an, dass er es begrüßen würde, wenn künftig Dringlichkeitsentscheidungen mit einem Datum versehen würden. Des Weiteren sollte bei den Größenordnungen die Unterschrift eines weiteren Ratsmitgliedes einer weiteren Partei eingeholt werden.

 

Weiter führt Herr Tauber an, dass lt. Sitzungsvorlage die Überschreitung des Ansatzes um 225.000,-- durch Minderaufwendungen im gleichen Produkt ausgeglichen werden soll. Er wolle wissen, um welche Minderaufwendungen es sich handele, da er sich über einen Puffer in der Größenordnung wundere.

 

Frau Lammers erläutert, dass der Eigenanteil der Stadt nur 10% betrage. Grundsätzlich werde aber aus haushaltstechnischer Sicht im Aufwandsbereich ein Ansatz zu 100% benötigt, 90% werden als Ertrag dargestellt.

 

Im Aufwand und im Auszahlungsbereich stelle die Ansatzüberschreitung kein Problem dar, weil, wie in der Schulausschusssitzung und in der HFA Sitzung Anfang des Jahres erläutert, zur Haushaltsaufstellung noch nicht feststand, welche Maßnahmen aus dem Programm „Gute Schule“ von rund 460 T€ im Jahr 2017 auch tatsächlich ausgeführt werden. Das Programm „Gute Schule 2020“ sehe jedoch vor, dass die einzelnen Maßnahmen im Haushalt abgebildet werden sollen. Jährlich stehen der Stadt aus diesem Programm nur rd. 116 T€ zu. Die anderen Maßnahmen verschöben sich in die nächsten Jahre.

 

Herr Schlieker äußert, dass er die Ausführungen in der Sitzungsvorlage für den Schul- und Sportausschuss am 31.01.2017 so interpretiert habe, dass für die Investitionen in die Aula der Gemeinschaftsschule keinerlei Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, aber auch keine Mittel aus der Schulpauschale verwendet werden. Der Sitzungsvorlage für die heutige Sitzung entnehme er, dass aber sehr wohl die Schulpauschale zur Finanzierung des 10%-igen Eigenanteils herangezogen werden soll.

 

Frau Lammers verweist auf den Ratsbeschluss, wonach die Finanzierung von Investitionen ausschließlich aus Pauschalen erfolgen soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wieland, ob es schon nähere Informationen bzgl. der Förderung gebe, teilt Herr Mollenhauer mit, dass die Bezirksregierung morgen dem Ministerium berichten müsse. Näheres sei ihm noch nicht bekannt.

 

Frau Köhler pflichtet Herrn Schlieker bei, dass im Schulausschuss nicht explizit gesagt worden sei, dass der Eigenanteil der Stadt durch die Schulpauschale gedeckt werden soll.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion seien aber froh, wenn die Stadt einen multifunktional nutzbaren und modernen Veranstaltungssaal bekomme, falls Mittel bereitgestellt werden, zumal seitens der SPD-Fraktion bereits vor langer Zeit der Bau einer Stadthalle beantragt wurde. Besonders freuten sie sich, dass diese Halle dann allen Menschen in Billerbeck zur Verfügung stünde. Das sei ein weiterer Baustein in Richtung Barrierefreiheit. Hiermit könne man auch touristisch punkten.

 

Herr Wieland weist jetzt schon darauf hin, dass bei einer multifunktionalen Nutzung der Aula auch die dortige Parksituation geändert werden müsse.

 

Frau Dirks merkt hierzu an, dass die Verwaltung ja zur Überplanung der Straße „An der Kolvenburg“ beauftragt worden sei und außerdem Flächen u. a. hinter dem Hauptschulgebäude zur Verfügung stünden. Zunächst sollten aber die Daumen gedrückt werden, damit der Förderantrag auch bewilligt werde.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass es für die CDU-Fraktion wichtig sei, dass für den Umbau der Aula ein besonderer Fördertopf aufgetan wurde und nicht die schulischen Fördertöpfe in Anspruch genommen werden müssen. Darüber hinaus sei es sinnvoll, wenn die größeren Veranstaltungen, für die der Kultursaal in der Lawi zu klein sei, in der Aula stattfinden könnten.

 

Frau Dirks betont, dass eine multifunktional nutzbare Aula für die Stadt ein großer Gewinn wäre und man hoffen sollte, zum Zuge zu kommen.


Stimmabgabe: einstimmig