Beschluss:

1.         Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Baubeschränkung aufgrund von Geruchsimmissionen ergänzt.

2.         Den Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.

3.         Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.

4.         Den Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

5.         Die Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

6.         Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

7.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig