Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW vom 18.03.2017 wird an den Bezirksausschuss und den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen.


Herr Erich Frieling erläutert und begründet als Vertreter der Nachbarschaft Bockelsdorf den Antrag auf Ausbau des Ziegeleiweges zu einer Fahrradstraße.

 

Herr Walbaum bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Ausbau des Ziegeleiweges zur Fahrradstraße negative Auswirkungen auf das schwebende Verfahren mit der Bahn bzgl. der gesperrten Bahnbrücke haben könnte.

 

Frau Dirks teilt auf Nachfrage von Herrn Wieland zur Sperrung der Brücke mit, dass der Anwalt der Stadt das Eisenbahnbundesamt in Verzug gesetzt habe und in der nächsten Sitzung besprochen werden müsse, ob Klage eingereicht werden soll, wenn sich bis dahin nichts tue.

 

Herr Tauber führt an, dass sich aus dem Antrag noch etliche Fragen ergeben, die geprüft werden müssen. Da sich das Verfahren um die gesperrte Brücke voraussichtlich über Jahre hinziehen werde, müsste auch im Sinne einer bürgerfreundlichen Lösung eine Vorwegnahme der Leistung erfolgen, die hinterher in Abhängigkeit eines Rechtsstreits abgerechnet wird.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass dies mit dem Anwalt der Stadt besprochen werden müsse, der aber derzeit hiervon abrate. Sie gibt weiter zu bedenken, dass die Anlieger auch eine Verlangsamung des Verkehrs wünschen. Wenn die Brücke wieder passierbar sei, müsste darauf geachtet werden, dass die Straße nicht wieder als heimliche Umgehungsstraße genutzt wird und dass es sich um einen Wirtschaftsweg handele. All dies müsse mit dem Anwalt besprochen werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass die Verbindungsfunktion doch eine maßgebliche Voraussetzung für eine Fahrradstraße sei und die sehe er in diesem Fall nicht. Wenn eine Fahrradstraße nicht umgesetzt werden könne, sollte auf dem Ziegeleiweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung festgesetzt werden.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig