Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW vom 10.05.2017 wird an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen.


Herr Sawatzky erläutert die Bürgeranregung.

 

Frau Dirks schlägt eine Verweisung der Anregung in den Fachausschuss vor, auch wenn man darauf verweisen könne, dass die Ausführungsplanung nach ausführlichen Diskussionen mit den Anliegern und Bürgern beschlossen wurde. Ebenfalls habe sie bereits auf die fördertechnischen und verkehrstechnischen Folgen hingewiesen, wenn dort Kurzzeitparkplätze ausgewiesen würden. .

 

Herr Walbaum verweist auf die Zusage der Stadt, dass die Behindertenparkplätze, die es vor dem Umbau gab, auch nach dem Umbau wieder zur Verfügung stünden.

 

Frau Dirks versichert, dass die Behinderten-Parkplätze so wie in der Planung ausgewiesen auch angelegt werden. Andererseits könne es nicht sein, dass vor dem Umbau der Fußgängerzone eine breit angelegte Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, die Einwände abgewogen werden und hinterher die Planung aufgrund von Bürgeranregungen wieder geändert wird.


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung