Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2016 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von insgesamt 14.640,18 €, davon 9.782,83 € bei der Schmutzwassergebühr und 4.857,35 € bei der Niederschlagswassergebühr wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 eingestellt.


Herr Hein teilt mit, dass keine Gebührenerhöhung vorgenommen werden müsse.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsleiters an und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig