Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit der Maßnahme abzuklären.


Dem Antrag von Herrn Heymanns, den Anwohnern des Ziegeleiweges Rederecht zu erteilen, wird einvernehmlich zugestimmt.

 

Herr Rohling erläutert und begründet dem Ausschuss die Anregung.

 

Herr Wiesmann befragt die Anwohner, ob es auch deren Zielsetzung sei, die Straße instand zu setzen oder ob sie nur die Ausweisung als Fahrradstraße wollten.

 

Herr Frieling meint, dass mit der Ausweisung als Fahrradstraße auch ein Ausbau einhergehe.

 

Daraufhin erläutert Herr Mollenhauer, dass dies unabhängig voneinander zu sehen sei. Eine Ausweisung als Fahrradstraße würde vom Straßenverkehrsamt angeordnet. Es seien Vorgaben einzuhalten, z. B. sei eine Fahrradstraße meist bevorrechtigt an Einmündungen.

 

Bzgl. der Nachfrage von Herrn Wieland, ob eine Ausweisung als Fahrradstraße im Hinblick auf die gesperrte Bahnbrücke von Nachteil sein könnte, wird seitens Herrn Mollenhauer darauf verwiesen, dass es sich um Rechtsangelegenheiten handele, die nur nichtöffentlich beraten werden dürften.

 

Herr Flüchter fragt nach, inwieweit eine Ausweisung als Fahrradstraße realistisch sei. Schließlich müsse eine Verbindungsfunktion nachgewiesen werden.

 

Herr Mollenhauer antwortet, dass das schwer zu beurteilen sei. Insgesamt lägen vier Vorschläge für Fahrradstraßen in Billerbeck vor. Er beabsichtige, diese Straßen in einem Plan zu markieren, um gegenüber der Bezirksregierung die Verbindungsfunktion deutlich zu machen. Fahrradstraßen im Außenbereich seien noch Neuland.

 

Herr Flüchter glaubt, dass die Chance für die Förderung von Fahrradstraßen größer ist, wenn die Einzelmaßnahmen in einem Gesamtkonzept dargestellt werden.

 

Herr Mollenhauer verweist auch auf das Radwegekonzept NRW.

 

Herr Kösters unterstreicht, dass die beantragte Fahrradstraße Ziegeleiweg den zukünftigen Radweg an der L 506 mit dem Radweg an der L 580 sowie dem Radweg entlang der Bahnlinie verbinde. Außerdem würde damit auch die Schulbusstrecke erneuert. Er könne die Anregung nur befürworten.

 

Herr Wieland begrüßt die Anregung ebenfalls. Die Verbindung sei interessant für Radfahrer. Er stelle sich allerdings die Frage, ob nicht jetzt schon die Geschwindigkeit auf dem Ziegeleiweg reduziert werden könne.

 

Herr Mollenhauer verweist auf das  Straßenverkehrsamt, das eine entsprechende Anordnung treffen müsse.

 

Herr Wiesmann bezweifelt, dass die Anwohner eine Geschwindigkeitsreduzierung wollen, solange die Brücke noch gesperrt ist. Derzeit werde die Straße ja nur von Anwohnern genutzt.

 

Herr Fliß erklärt, dass er die Anregung zwar unterstütze, bevor aber ein Antrag auf Förderung gestellt werde, müsse genau geprüft werden, welche Auswirkungen das auf die gesperrte Bahnbrücke habe. Es müsste unbedingt dafür gesorgt werden, dass die Brücke wieder befahrbar ist, damit der Verkehr dort wieder fließen könne. Ggf. müsse die Stadt in Vorleistung gehen.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Bahn Eigentümer der Brücke sei und die Einflussmöglichkeiten begrenzt seien. Mit der Bahn werde es kein Agreement geben, dass die Brücke instandgesetzt wird und derjenige, der im Klageverfahren unterliegt, die Kosten trage.


Stimmabgabe: einstimmig