Sitzung: 20.06.2017 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1240/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den
Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung
gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
2. Die
Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung
berücksichtigt.
3. Den
Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4. Die
Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der
Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur
Kenntnis genommen.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan “Wohnen am Freibad“ mit den örtlichen
Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung mit den Anhängen.
6. Der
Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
7. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Wohnen
am Freibad“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig