Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.

2.         Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.

3.         Den Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

4.         Die Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

5.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan “Wohnen am Freibad“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

6.         Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

7.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Wohnen am Freibad“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig