Beschluss:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. 


Frau Besecke stellt die Planung vor und erläutert die geringfügigen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben sei dem Gestaltungsbeirat vorgestellt und dort sehr gut aufgenommen worden.

 

Zur Nachfrage von Herrn Heymanns, ob der Boden auf dem Grundstück der ehem. Kfz-Werkstatt untersucht werde, teilt Frau Besecke mit, dass dies ggf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Fall sei.


Stimmabgabe: einstimmig