Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2016 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von insgesamt 14.640,18 €, davon 9.782,83 € bei der Schmutzwassergebühr und 4.857,35 € bei der Niederschlagswassergebühr wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 eingestellt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig