Beschluss:

6. Auf der Grundlage des von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungs-

    gesellschaft, erteilten und der Sitzungsvorlage beigefügten uneinge-

    schränkten Bestätigungsvermerkes wird der Bürgermeisterin Entlastung

    erteilt.


Da Frau Dirks zu Punkt 6. des Beschlussvorschlages des Rechnungsprüfungsausschusses (Entlastungserteilung) befangen ist, lässt sie zunächst über die Punkte 1. – 5. und 7. abstimmen:

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

1.    Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 87.338.954,23 € festgestellt.

2.    Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 454.696,80 € wird festgestellt.

3.    Die von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Endbestand in Höhe von 4.596.597,45 € wird festgestellt.

4.    Der von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.

5.    Der von der Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und der Sitzungsvorlage beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt.


7. Der festgestellte Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von

     454.696,80 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Zu Punkt 6. übergibt Frau Dirks den Sitzungsvorsitz an ihren Stellvertreter Herrn Kösters und begibt sich dann in den Zuschauerraum.

 

Herr Kösters stellt den Punkt 6. zur Abstimmung.


Stimmabgabe: einstimmig