Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Eine Umwidmung des „Schlageter-Denkmals“ ist aufgrund der bereits im Jahr 1953 erfolgten Umwidmung nicht erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Text für ein Schild oder eine Inschrift zu entwerfen, die auf die Geschichte des Denkmals hinweist und diesen Vorschlag dem Ausschuss vorzustellen.


Herr Flüchter händigt allen Ausschussmitgliedern eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umwidmung des „Schlageter-Denkmals“ aus und verliest diese (siehe Anlage 4 zu dieser Niederschrift).

 

Dann berichtet Herr Heymanns, dass Bürger ihn darauf hingewiesen hätten, dass das Schlageter-Denkmal bereits 1953 in ein Denkmal für Heimkehrer aus dem Zweiten Weltkrieg umgewidmet und damals an den Steinen in Kupferbuchstaben der Ruf „Lasst unsere Kriegsgefangenen frei!“ angebracht worden sei. Daraufhin habe er recherchiert und entsprechende Hinweise, wie einen Zeitungsartikel und einen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Amtes Billerbeck vom 5. November 1953 im Archiv der Stadt Billerbeck gefunden, die er allen Ausschussmitgliedern in Kopie aushändigt (siehe Anlage 5 zu dieser Niederschrift).

 

Herr Dübbelde berichtet ebenfalls, dass er von einem Zeitzeugen heute Mittag erfahren habe, dass das Denkmal bereits umgewidmet wurde.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass er und seine Fraktionskollegen vorab darum gebeten hätten, ihnen alle Informationen aus dem Archiv zukommen zu lassen. Die jetzt von Herrn Heymanns vorgelegten Unterlagen seien ihnen nicht bekannt gewesen.

 

Frau Dirks verweist auf das Schreiben des Stadtarchivars an Herrn Schlieker, in dem ausgeführt werde, dass die Anlage nach 1945 zunächst zentraler Punkt für Kriegsheimkehrer gewesen sei.

 

Herr Flüchter hält dem entgegen, dass der Brief an Herrn Schlieker aber keinen Hinweis auf eine erfolgte Umwidmung enthalten habe. Das sei vor Ort auch nicht erkennbar.

 

Herr Hagemann führt aus, dass jedes Denkmal auch eine Erinnerungsstätte sei. Das Denkmal als ein „Mahnmal gegen das Vergessen“ zu bezeichnen, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, falle ihm sehr schwer. Im Übrigen sei das Denkmal doch eigentlich bereits in Vergessenheit geraten. Er gehe davon aus, dass die Mehrheit der Billerbecker Bevölkerung vergessen habe, wie das Denkmal heiße. Erst durch die Diskussion über den Fraktionsantrag werde wieder über Schlageter gesprochen. Wenn er nun heute höre, dass das Denkmal bereits umgewidmet wurde, dann habe es dafür sicherlich auch Gründe gegeben. Deshalb frage er, was es denn jetzt für einen Sinn mache, dieses  Denkmal für Kriegsheimkehrer zu erhalten.

 

Herr Dittrich entnimmt den vorliegenden Unterlagen, dass die Erinnerung an Albert Leo Schlageter nicht mehr gewollt war und deshalb ein Kriegsgefangenendenkmal mit einer Inschrift geschaffen wurde. Er schlage vor, die Schrift in der damaligen Form wieder anzubringen.

 

Frau Bosse-Berger hält es nicht für sinnvoll, jedes Mahnmal der Zeit entsprechend umzuwidmen. Vielmehr sollte es kommentiert werden, entweder durch Anbringung der damaligen Schrift „Lasst unsere Kriegsgefangenen frei“ oder es sollte eine Info-Tafel aufgestellt werden, zumal das Denkmal durch den Fraktionsantrag wieder in den Mittelpunkt gerückt sei.

 

Herr Dr. Meyring hält eine Umwidmung nicht mehr für erforderlich, weil diese bereits stattgefunden habe. Mittels Aufstellung einer Info-Tafel sollte aber Aufklärung über die Bedeutung der Findlinge betrieben werden.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass genau das das Ansinnen seiner Fraktion gewesen sei. Sie wollten, dass die Historie dieses Denkmals vor Ort dargestellt und erläutert wird.

 

Herr Kösters weist darauf hin, dass sich im Internet unter dem Stichwort Albert Leo Schlageter u. a. ein Hinweis auf das Schlageter-Denkmal in Billerbeck befinde. Die Verwaltung sollte dafür sorgen, dass dieser Hinweis entfernt wird.

 

Herr Flüchter erklärt zur Niederschrift, dass ihm und seiner Fraktion die heute seitens der SPD-Fraktion vorgelegten Informationen nicht bekannt waren, obwohl sie sehr umfangreich recherchiert hätten. Alle öffentlichen Stellen beschrieben das Denkmal als „Schlageter-Denkmal“. Wenn es zwischenzeitlich umgewidmet worden sei, sei das eine gute Sache.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig