Frau Mollenhauer teilt mit, dass sie noch einmal detailliert bei dem entsprechenden Geschäftsinhaber nachgefragt habe. Dabei sei ihr gesagt worden, dass bislang noch niemand von der Verwaltung ihm gegenüber geäußert habe, ob die Sitzkissen ausgelegt werden dürfen oder nicht. Sie habe festgestellt, dass die Sitzkissen positiv aufgenommen werden und die Idee sogar von anderen Geschäftsinhabern aufgegriffen wurde. Die Verwaltung müsse unbedingt das Gespräch mit den Geschäftsleuten suchen.

 

Herr Hein stellt richtig, dass er mit dem Geschäftsinhaber gesprochen habe. Dieser habe ihm gegenüber gesagt, dass er nie gesagt hätte, dass die Verwaltung ihm das Auslegen der Sitzkissen untersagt hätte. Vielmehr sei gemeinsam festgestellt worden, wie begrüßenswert das Auslegen von Sitzkissen sei.