Herr Hein macht einleitend deutlich, dass durch die Novellierung des § 64 des Landeswassergesetzes erstmalig auch die Grundstückseigentümer im Innenbereich zu Wasserverbandsgebühren differenziert nach versiegelten und nicht versiegelten Flächen herangezogen würden. Die Erhebung der Flächen sei sehr aufwändig. Verwaltungsseitig sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Datenermittlung mittels Überfliegung erfolgen sollte, da eine Selbstauskunft der Grundstückseigentümer vermutlich zu viel Unverständnis und Unmut führen werde und außerdem der personelle Aufwand sehr hoch sei.  

 

Herr Schulze Brock stellt fest, dass also kein neuer Beitrag erhoben werde und es nur darum gehe, die bisher anfallenden Beiträge der Wasser- und Bodenverbände anders zu verteilen.

Das wird von Herrn Hein bestätigt.

 

Frau Schlieker wirft die Frage auf, warum  es notwendig sei, die Satzung anzupassen. Das sei bisher bei Änderungen des Landeswassergesetzes auch nicht gemacht worden.

 

Herr Hein antwortet, dass die Umlage der Kosten ansonsten nicht rechtskonform wäre. Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass der Verteilerschlüssel geändert werde und die Grundstückseigentümer im Innenbereich zum ersten Mal zahlen müssten. Diejenigen, die weniger versiegelte Flächen hätten, dafür aber z. B. viele Acker- und Waldflächen, würden auf Dauer bevorteilt. Sie müssten zukünftig deutlich weniger bezahlen. Das seien dann vermutlich auch diejenigen, die Widerspruch einlegten, wenn sie wüssten, dass die Umlage nicht rechtskonform umgelegt werde.

 

Herr Flüchter hält den Aufwand für den Effekt, der erzielt werde, für viel zu hoch. Die aus dem Jahr 2014 vorliegenden Daten könnten doch als Grundlage dienen und fortgeschrieben werden.

 

Herr Hein bestätigt, dass der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist, aber nach der geänderten Gesetzeslage die Summe der versiegelten und nicht versiegelten Flächen für alle Grundstücke im Stadtgebiet ermittelt werden müsse. Vorhandene Daten zu aktualisieren sei nicht möglich, deshalb müsse eine Ersterhebung erfolgen.

 

Herr Fliß spricht sich dafür aus, keine Satzung zu erlassen.

 

Herr Hein entgegnet, dass dies rechtswidrig wäre und dann der allgemeine Haushalt belastet würde. Die Stadt sei aber gehalten, Gebühren und Beiträge zu erheben, bevor Steuern erhoben werden. .

 

Herr Fliß möchte wissen, wie hoch die Kosten für die Ersterhebung sind und schlägt vor, die Kosten nur auf versiegelte Flächen umzulegen.

 

Herr Hein teilt mit, dass die Kosten für eine Überfliegung und Auswertung des Stadtgebietes rd. 50.000,-- € betragen. Im Übrigen könne man das Landeswassergesetz nicht aushebeln und die Aufwendungen nur auf versiegelte Flächen umlegen. Vorgabe sei 90% auf versiegelte und 10% auf die übrigen Flächen umzulegen.

 

Herr Schulze Temming erkundigt sich, welche Erfahrungen Nottuln mit der Selbstauskunft der Grundstückseigentümer gemacht habe.

 

Herr Hein teilt mit, dass das Verfahren in Nottuln noch nicht abgeschlossen sei und  nach der zweiten Aufforderung durch die Gemeinde die Rücklaufquote erst zwischen 50 und 60% betrage. Außerdem seien zwei bis drei Angestellte permanent mit der Beratung der Grundstückseigentümer beschäftigt.

 

Herr Schulze Brock moniert, dass bislang keine Rücksprachen mit den Wasser- und Bodenverbänden stattgefunden hätten.

 

Herr Hein merkt an, dass dies vielleicht wünschenswert gewesen wäre, andererseits seien aber nicht die Verbandsmitglieder, sondern die Grundstückseigentümer in den Verbandsgebieten betroffen.

 

Frau Schlieker merkt an, dass es doch eigentlich nur um 4.000,-- € für die innerstädtischen Grundstücke gehe, die bisher vom städt. Haushalt getragen wurden. Die Grundstückseigentümer im Außenbereich müssten sowieso zahlen. Insofern gehe es nur um eine Verschiebung bzw. Gerechtigkeit. Der Aufwand rechtfertige nicht das Ergebnis. Außerdem müsse mit einer großen Unzufriedenheit bei den Betroffenen gerechnet werden. Es wäre interessant zu erfahren, wie in anderen Gemeinden beraten wurde und ob es nicht andere Möglichkeiten gebe, die einfacher und mit weniger Personalaufwand durchzuführen seien.

 

Herr Hein stellt richtig, dass es nicht nur um 4.000,-- € für den Innenstadtbereich gehe. Hierbei handele es sich um den alten Betrag. Zukünftig gehe es darum, 90% der Kosten auf die versiegelten Flächen umzulegen und die versiegelten Flächen seien im Innenstadtbereich deutlich höher als im Außenbereich, d. h. es komme zu einem ganz anderen Verteilerschlüssel.

 

Herr Fliß meint, dass hier nichts übers Knie gebrochen werden sollte und schlägt vor, die Entscheidung um ein Jahr zu verschieben und die Zeit zu nutzen, um die Wasser- und Bodenverbände und die Bürger zu informieren.

 

Herr Knüwer stellt schließlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um den Wasser- und Bodenverbänden die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu diskutieren.

 

Es ergibt sich eine Erörterung über die Beratungsreihenfolge. Verwaltungsseitig wird dargelegt, dass der Tagesordnungspunkt wie vorgesehen sowohl dem Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten sowie dem Rat vorgelegt werde; diese Gremien könnten dann auch zu einer anderen Beschlussfassung kommen.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Heymanns den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Flüchter sieht für heute noch Diskussionsbedarf und spricht sich deshalb gegen eine Vertagung aus.

 

Der Antrag auf Abstimmung wird mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.

 

Dann wird über den Antrag des Herrn Knüwer, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, abgestimmt. Diesem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung zugestimmt.