Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Herr Knüwer weist darauf hin, dass nach der neuen Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP Windkraftanlagen künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten einhalten sollen. Diese Vorgabe werde auch in den Landesentwicklungsplan eingehen. Deshalb sollten jetzt nicht in vorauseilendem Gehorsam Windkraftanlagen genehmigt werden, die zudem im Hinblick auf den Naturschutz ziemlich umstritten seien. Außerdem sei im Zuge des Verfahrens zur Errichtung der neuen Windkraftanlagen an der Steinfurter Aa von den Anliegern der Wunsch geäußert worden, in Kentrup keine Windkraftanlagen zuzulassen. Er werde den beantragten zwei Windkraftanlagen nicht zustimmen.

 

Herr Flüchter betont, dass die Grünen grundsätzlich für den Ausbau der Windenergie stünden, sie aber von Anfang an das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen kritisch begleitet hätten. Sie hätten Windräder lieber in Hamern gesehen. Das Planverfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie sei aber nun abgeschlossen. Sie würden dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, aber auch nicht dagegen stimmen.

Herr Flüchter möchte wissen, was von dem ursprünglichen Bürgerwindparkgedanken übrig geblieben sei.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Stadt keine Bürgerwindparks fordern könne. Hier habe man es mit einer externen Firma zu tun, die an der Stelle keinen klassischen Bürgerwindpark plane.

 

Herr Schulze Temming macht deutlich, dass sich der Rat für eine Steuerung der Windkraftnutzung über den Flächennutzungsplan entschieden habe. Es seien Konzentrationszonen beschlossen worden und nun lägen hierfür Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen vor. Deshalb sei es folgerichtig, diesen auch zuzustimmen.

 

Herr Fliß schließt sich dieser Auffassung an. Man habe sich lange mit dem Thema auseinander gesetzt und schließlich Konzentrationszonen ausgewiesen. Es sei wichtig, Planungssicherheit zu haben.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen