Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck übernimmt den Eigenanteil für den Wegeausbau im Flurbereinigungsgebiet Darfeld auf Billerbecker Stadtgebiet in Höhe von 20 %.

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2019 einzustellen.


Frau Kehl und Herr Timmer informieren mittels Power-Point-Präsentation über das Flurbereinigungsverfahren Darfeld. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage 1 zu dieser Niederschrift eingestellt.

Zu dem auf Billerbecker Gebiet für einen Ausbau vorgesehenen Weg teilen sie mit, dass der Weg 0,99 km lang ist und in Schotterbauweise ausgebaut werden soll. Sie betonen, dass die vorhandenen Hohlwege in diesem Bereich nicht tangiert werden. Der 20%-ige Eigenanteil der Stadt Billerbeck beträgt für den genannten Weg 22.000,-- €.

 

Herr Schulze Brock wendet ein, dass er die Ausbaukosten für sehr hoch halte.

Frau Kehl teilt mit, dass ein niedrigerer Ausbaustandard nicht möglich sei, da die Richtlinien für den ländlichen Wegebau eingehalten werden müssen.

 

Herr Flüchter sieht nicht unbedingt die Notwendigkeit für einen Ausbau des Weges.

 

Herr Timmer gibt zu bedenken, dass der Weg eine höherwertige Funktion bekomme.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Brock zur Meinung der Anlieger teilt Herr Timmer mit, dass diese den Ausbau grundsätzlich und auch an der Stelle wollten.

 

Herr Flüchter möchte wissen, ob eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung stattfinde und Kompensationsmaßnahmen auch auf Billerbecker Gebiet geplant seien.

 

Selbstverständlich fänden Kompensationsmaßnahmen statt, so Frau Kehl, allerdings müsse das Konzept noch abgestimmt werden. Auf Billerbecker Gebiet sei z. B. die Anpflanzung von Bäumen und die Ergänzung einer Hecke vorgesehen.

 

Herr Wiesmann fragt nach, ob in anderen Flurbereinigungsgebieten ebenfalls Wege, an denen keine Anlieger wohnen, ausgebaut wurden.

Herr Schulze Temming merkt ergänzend an, dass im Flurbereinigungsverfahren Temming/Langenhorst keine reinen Feldzufahrten ausgebaut wurden.

 

Wenn ein Weg die Flächen von mehr als einem Anwohner erschließe, dann sollte dieser in städt. Eigentum überführt werden; so Herr Mollenhauer. Das sei in Billerbeck so vereinbart worden. Über diesen Weg würden mehrere landwirtschaftliche Grundstücke erschlossen. Außerdem habe er eine Verbindungsfunktion und sei als Wanderweg sehr beliebt.

 

Herr Schulze Temming wirft ein, dass bei den in Billerbeck durchgeführten Flurbereinigungen Teerwege, die nur der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen dienten, nicht ausgebaut wurden. Der jetzt vorgesehene Weg würde ohne Flurbereinigungsverfahren sicherlich nicht ausgebaut werden.

 

Herr Holtkamp macht deutlich, dass in der Sitzungsvorlage kein Grund für einen Ausbau des Weges erkennbar sei.

 

Von Frau Schlieker nach dem Zeitpunkt der Ausführung befragt, nennt Frau Kehl das Jahr 2019. Frau Schlieker macht darauf aufmerksam, dass dann der Beschlussvorschlag entsprechend geändert werden müsse.

 

Des Weiteren ergibt sich noch einmal eine kurze Erörterung über die Höhe der Ausbaukosten.

Frau Kehl macht deutlich, dass die Kosten aufgrund von Erfahrungswerten aus den letzten Verfahren ermittelt wurden, sie die Preisentwicklung aber derzeit nicht abschätzen könne. Außerdem müssten beim Aufbau des Weges die Richtlinien des ländlichen Wegeausbaues eingehalten werden.

Herr Hein merkt mit Verweis auf den Regelquerschnitt an, dass er die  Kostenschätzung für sehr ambitioniert halte.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig