Herr Wiesmann weist darauf hin, dass es unter den Anliegern der Kolpingstraße erhebliche Unruhe gebe, weil dort in 2005 im Zuge der Kanalsanierung auch die Hausanschlüsse erneuert wurden und die Anlieger nun die Gebührenbescheide erhalten hätten, ohne dass sie hierüber vorab informiert wurden. Herr Wiesmann fragt nach, ob dieser Sachverhalt richtig sei und welchen Einfluss die Nichtinformation der Anlieger auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide habe.

 

Herr Hein räumt ein, dass die neun betroffenen Haushalte an der Kolpingstraße vorab nicht informiert wurden und letztlich durch Bescheid mit Ersatzansprüchen bis zur Höhe von 2.900,-- € konfrontiert worden seien. Die Information der betroffenen Bürger habe er dann in einer Bürgerversammlung nachgeholt. In der Versammlung habe er sich für das Versehen entschuldigt. Letztlich habe man sich darauf verständigt, die Fälligkeit der Ersatzansprüche bis zum November 2007 hinaus zu schieben. Bzgl. der Rechtmäßigkeit der Bescheide habe er keine Bedenken. Allerdings müssten neue Bescheide mit der geänderten Fälligkeit versandt werden.

 

Herr Wieling hält den Vorgang für ungeheuerlich, zumal nach seinen Informationen auch das Entfernen von Sträuchern oder das Verlegen von Platten auf den Grundstücken in Rechnung gestellt wurde. Wenn der Abwasserbetrieb seiner Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre, hätten die Bürger das auch selbst machen und somit Kosten sparen können. So könne die Verwaltung nicht mit den Bürgern umgehen.

 

Herr Hein teilt mit, dass die Bescheide selbstverständlich diesbezüglich revidiert würden, soweit die Leistungen nicht direkt mit der Erstellung der Grundstücksanschlussarbeiten zusammen hingen. Diese Details der Abrechnung würden einzeln mit den Betroffenen abgeklärt. Hierauf habe er in der Bürgerversammlung auch hingewiesen.

 

Frau Mönning fragt nach, ob die Bürger mit der Fälligkeit 30. November 2007 einverstanden gewesen seien.

Herr Hein berichtet, dass ihm hinsichtlich des Zahlungszieles 30. November 2007 von mehreren Bürgern Zustimmung signalisiert worden sei, dass es aber auch Bürger gegeben habe, die grundsätzlich die Ersatzanspruchbescheide anzweifelten.

 

Herr Wiesmann will wissen, ob es auch Unstimmigkeiten über die Notwendigkeit der Sanierung der Hausanschlüsse gegeben habe und ob eine Kamerabefahrung durchgeführt worden sei.

 

Herr Hein teilt mit, dass allen Beteiligten bei der Bürgerversammlung eine Dokumentation der Kamerabefahrung ausgehändigt worden sei.