Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Die Bedenken des Herrn Guntermann werden zurückgewiesen und den Anregungen wird nicht gefolgt.
  2. Der Anregung von Frau Hansel zur Festsetzung der Baugrenzen wird gefolgt.
  3. Der Anregung von Frau Strauß zur Ansiedlung eines hofabschließenden Gebäudes wird nicht gefolgt.
  4. Den Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
  5. Die Hinweise der Gelsenwasser AG, der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia NRW GmbH und der Westnetz GmbH, Netzplanung werden zur Kenntnis genommen.
  6. Es wird beschlossen, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Stadtkerns der Stadt Billerbeck. Die beiden Änderungsbereiche liegen im südlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“ und dem Gewässer „Berkel“, nördlich und westlich des Sankt-Ludgerus-Stiftes. Die Planbereiche umfassen die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4, Flurstücke 293, 294, 658 sowie die Flurstücke 106 teilweise und 659 teilweise.
  7. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Ludgerusstift“ aufzustellen. Der Planbereich liegt südlich des Stadtkerns der Stadt Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“ und der Berkel. Das Plangebiet wird begrenzt:
    • Im Norden durch die Straße „Baumgarten“ sowie die südliche Grenze der daran angrenzenden Baugrundstücke (Flurstücke 80, 82-84, 162 und 294, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt),
    • Im Osten durch die westliche Grenze, der an der Wiesenstraße gelegenen Baugrundstücke (Flurstücke 178 und 179, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)
    • Im Süden durch die Berkel
    • Im Westen durch weitere Baugrundstücke (Flurstücke 112 und 326, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)

8.    Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes „Ludgerusstift“ mit den Entwürfen der Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

9.    Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zum Bebauungsplan „Ludgerusstift“ und die Begründungen mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Frau Köhler erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner, Coesfeld stellt die geänderte Planung mittels Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Bezugnehmend auf die bei der Vorberatung des Planentwurfes geäußerten Anregungen bzgl. der Park- und Verkehrssituation teilt er mit, dass diese Fragen nicht Gegenstand der städtebaulichen Planung seien, da es sich um Privatgelände handele.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig