Sitzung: 05.09.2017 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1268/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Die
Bedenken des Herrn Guntermann werden zurückgewiesen und den Anregungen
wird nicht gefolgt.
- Der
Anregung von Frau Hansel zur Festsetzung der Baugrenzen wird gefolgt.
- Der
Anregung von Frau Strauß zur Ansiedlung eines hofabschließenden Gebäudes
wird nicht gefolgt.
- Den
Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die
Hinweise der Gelsenwasser AG, der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia
NRW GmbH und der Westnetz GmbH, Netzplanung werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird beschlossen, die 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Stadtkerns der
Stadt Billerbeck. Die beiden Änderungsbereiche liegen im südlichen Teil
des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“
und dem Gewässer „Berkel“, nördlich und westlich des
Sankt-Ludgerus-Stiftes. Die Planbereiche umfassen die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4, Flurstücke 293, 294, 658 sowie die
Flurstücke 106 teilweise und 659 teilweise.
- Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Ludgerusstift“
aufzustellen. Der Planbereich liegt südlich des Stadtkerns der Stadt
Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“ und der Berkel. Das Plangebiet
wird begrenzt:
- Im Norden durch die Straße „Baumgarten“
sowie die südliche Grenze der daran angrenzenden Baugrundstücke
(Flurstücke 80, 82-84, 162 und 294, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt),
- Im Osten durch die westliche Grenze,
der an der Wiesenstraße gelegenen Baugrundstücke (Flurstücke 178 und 179,
Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)
- Im Süden durch die Berkel
- Im Westen durch weitere Baugrundstücke
(Flurstücke 112 und 326, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)
8.
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des
Bebauungsplanes „Ludgerusstift“ mit den Entwürfen der Begründungen mit
Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
9.
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zum
Bebauungsplan „Ludgerusstift“ und die Begründungen mit den Anhängen sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach §
2 Abs. 2 BauGB.
Frau Köhler erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Herr Lang vom Büro Wolters Partner, Coesfeld stellt die geänderte Planung mittels Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem).
Bezugnehmend auf die bei der Vorberatung des Planentwurfes geäußerten Anregungen bzgl. der Park- und Verkehrssituation teilt er mit, dass diese Fragen nicht Gegenstand der städtebaulichen Planung seien, da es sich um Privatgelände handele.
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig