Beschluss:

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Frau Köhler erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Bauantrag noch nicht vorliege aber in Bearbeitung sei. Die frühzeitige Beratung solle für Planungssicherheit sorgen.

 

Herr Lampe vom Büro Wolters Partner, Coesfeld, stellt die Planung für den Neubau einer Kindertagesstätte am Ludgerusstift vor (siehe Anlage 2 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem). Er betont, dass keine über die Kita-Nutzung hinausgehende Nutzung in dem Gebäude stattfinden werde. Lediglich der Mehrzweckraum werde außerhalb der Kita-Zeiten auch anderen Gruppen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Er teilt mit, dass die Planung im Gestaltungsbeirat mit kleinen Änderungsvorschlägen und Anregungen Zuspruch gefunden habe. Diese Änderungen würden in Abstimmung mit dem Investor und wenn technisch möglich noch in die Planung aufgenommen.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig