Beschluss:

Auf der Grundlage der Variante 3 (einschl. der Planung eines aus technisch hydrologischer Hinsicht möglichst großen Teiches) zur naturnahen Entwicklung der Berkelquelle ist die Genehmigungsplanung zu erstellen und die Förderbedingungen sind mit der Bezirksregierung abzustimmen.


Herr Hein führt aus, dass über den Berkelquellteich seit 2004 diskutiert werde und die Meinungen in allen Gremien hinreichend ausgetauscht wurden.

Dann stellt er noch einmal die vier Planungsvarianten vor. Diesbezüglich wird auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Herr Schulze Thier führt aus, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eines der am meisten diskutierten Projekte in der Landwirtschaft sei. Ziel sei es, die Wasserqualität der Berkel zu verbessern. Er glaube, dass die geplanten Maßnahmen am Berkelquellteich vielleicht zu 3 – 4 % - wenn überhaupt - dazu beitragen werden. Deshalb stelle er die Notwendigkeit der Maßnahme insgesamt in Frage. Wenn man der WRRL konsequent folgen würde, müssten all die aufgestauten Teiche, die u. a. den denkmalgeschützten Mühlen das Wasser lieferten, durchlässig gemacht und die Quellen, die den Teichen das Wasser zuführen freigelegt werden. Das bedeute, jede Alge sei der WRRL zuwider. Er frage sich, ob das mit dieser Vehemenz in Billerbeck durchgesetzt werden müsse. Auf der einen Seite gebe es die unter Denkmalschutz stehenden Kulturgüter und auf der anderen Seite Gewässer, mit denen sich die Bevölkerung vertraut gemacht habe und die zur Identität der Stadt gehörten. Der Berkelquellteich habe ein Alleinstellungsmerkmal, an das sich die Bevölkerung gewöhnt habe. Er wolle Anwalt der Billerbecker Bevölkerung sein und spreche sich für den Erhalt des aufgestauten Berkelquellteiches aus.

 

Herr Hein verweist auf die Vorgaben der WRRL. Diese könnten nicht erfüllt werden, wenn der Berkelquellteich erhalten werde.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er die Variante 3 befürworte. Diese stelle einen guten Kompromiss dar, weil so die ökologische Durchfließbarkeit gewährleistet ist und ein Teich bleibe, der von einem Großteil der Billerbecker Bevölkerung gewollt ist. Er stelle sich einen Teich in einer Größe zwischen 20 – und 40% des bisherigen Teiches vor, je größer desto besser.

 

Frau Mollenhauer weist darauf hin, dass es sich bei der WRRL um eine Richtlinie und nicht um ein Gesetz handele. Im Jahr 2015 habe es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung dieser Richtlinien gegeben. Das letzte Wort sei hierüber noch nicht gesprochen. Sie stelle in Frage, ob man mit blindem Gehorsam diesen Richtlinien folgen müsse. Sie habe sehr viele Anrufe bekommen, in denen sich die Bürger für den Erhalt des Teiches ausgesprochen hätten. Man habe doch mit der Umsetzung Zeit bis 2027.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass die WRRL in nationales Recht überführt wurde. Es werde bereits überlegt, die Bundesrepublik wegen Nichteinhaltung der WRRL zu verklagen. Außerdem bestehe jetzt die Möglichkeit, eine 80%-ige Förderung zu bekommen. Irgendwann müssten die Maßnahmen umgesetzt werden, dann allerdings ohne Förderung.

 

Herr Walbaum macht deutlich, dass man die WRRL nicht gegen den Willen von 1200 Unterschriften durchsetzen sollte, zumal sich dadurch lt. Aussage von Herrn Henter die Wasserqualität nicht messbar verbessern werde.

 

Herr Hein stellt richtig, dass Herr Henter klar zum Ausdruck gebracht habe, dass die Auswirkungen aller Umsetzungsmaßnahmen im Vorfeld nicht messbar seien.

Es sei auch nicht richtig, dass man dem Willen von 1200 Bürgern nicht folgen wolle. 1200 mal sei für eine ökologische Optimierung und einen Erhalt des Berkelquellteiches unterschrieben worden. Eine ökologische Optimierung und gleichzeitig Erhalt sei aber nicht möglich.

 

Frau Dr. Spallek hebt den Mehrwert der Variante 3 gegenüber dem jetzigen Zustand des Berkelquellteiches hervor. Bei Umsetzung dieser Variante werde etwas für den Tourismus, für die Natur und für die Bürger getan.

 

Frau Bosse spricht sich ebenfalls für die Variante 3 aus und gibt zu bedenken, dass die 1200 Unterschriften geleistet wurden bevor die Bürgerversammlung stattgefunden habe. Viele hätten danach ihre Meinung geändert und sich für die Variante 3 ausgesprochen. Also müsse man die 1200 Unterschriften relativieren. Ihr Herz schlage nach wie vor zwar immer noch für die Variante 1, aber die Variante 3 sei eine prima Alternative, weil der Berkel die Möglichkeit gegeben werde, sich unter ökologischen Aspekten zu entwickeln und außerdem für die Touristen die Erlebbarkeit gegeben sei.  

 

Herr Hein weist in der weiteren Erörterung noch darauf hin, dass die Stadt nicht nur eine 80%-ige Förderung bekomme, sondern der Eigenanteil von 20% auch noch als Ökopunkte gutgeschrieben würde, d. h. die Maßnahme könne ohne einen Cent aus städt. Mitteln umgesetzt werden.

 

Frau Dr. Spallek hält es für wichtig, eine Mindestgröße für den Teich vorzugeben. Nach ihrer Meinung müsste der neue Teich mindestens eine Fläche von 30% des bisherigen Teiches haben. Außerdem müsse frühzeitig ein gutes Infomanagement betrieben werden, dazu gehöre auch eine gute Skizze der Variante 3.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass zunächst der Beschluss gefasst werden müsste, dass auf der Grundlage der Variante 3 weiter geplant und diese Planung mit den Planungsbehörden abgestimmt werden soll. Der „Restteich“ sei aus Sicht der Bezirksregierung schon ein Kompromiss. Wenn der Teich ausgehoben werde, müsse ausgelotet werden, wie groß dieser sein kann, dabei müsse sichergestellt sein, dass der Quellausstoß durchfließen könne. Das gelte es im Rahmen einer Genehmigungsplanung abzustimmen.

Im Übrigen habe er sehr viele positive Rückmeldungen aus der Bürgerversammlung bekommen. Hier kämen leider die leisen Stimmen der Bürger zu kurz und diese seien manchmal die Mehrheit, da schwinge auch Ärger mit.

 

Herr Schlieker schlägt vor, den Beschlussvorschlag hinsichtlich der Größe des Teiches zu ergänzen um „einschließlich der Planung eines aus technisch hydrologischer Sicht möglichst großen Teiches“

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen