Beschluss:

Von einer Anschaffung eines Bürgerkoffers kann abgesehen werden, da mit dem eigenen Equipment die Dienstleistungen sichergestellt werden.


Herr Messing verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Tauber greift den Hinweis der Verwaltung auf, dass sich ältere Personen von der Ausweispflicht befreien lassen können und regt an, über diese Möglichkeit in der Presse zu informieren. Dabei sollten auch die zu erfüllenden Voraussetzungen angeführt werden.

 

Herr Messing teilt mit, dass es um Personen in Altenheimen, Tagespflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gehe, die nicht mehr mobil sind und die aufgrund ihres Alters nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Nähere Informationen, ab welchem Alter diese Regelung gelte oder ob die Person unter Vormundschaft stehen müsse, würden nachgereicht.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass sie mit den Ausführungen der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zufrieden sei. Wenn die Verwaltung mit ihrem Equipment die Leistungen sicherstellen könne, müsse kein Bürgerkoffer angeschafft werden.

 

Nach weiterer Beratung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig