Sitzung: 28.09.2017 Betriebsausschuss
Herr Hein verweist auf ein Urteil des OVG Lüneburg zur Niederschlagswasserbeseitigung (siehe Anlage 2 im Ratsinformationssystem), in dem entschieden wurde, dass einem privaten Grundstückseigentümer bei Umstellung auf eine Trennentwässerung auch Kosten in Höhe von 22.000,-- € zugemutet werden können.