Frau Dirks teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass dem Sportverein bekannt sei, dass im Haushaltsplan der Stadt Billerbeck keine Mittel für den Neu- bzw. Umbau von Kunstrasenplätzen zur Verfügung stünden und der Verein erhebliche Eigenleistungen zur Finanzierung eines solchen Projektes erbringen müsse.

 

Frau Kratz verweist ebenfalls auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt. Außerdem hätte sie sich gewünscht, dass der Verein Vorschläge unterbreitet hätte, wie er sich einbringen könne oder Alternativen aufgezeigt hätte, wie z. B. zunächst nur der Neu- bzw. Umbau eines Platzes. Des Weiteren seien aufgrund der knappen Haushaltsmittel Prioritäten gesetzt worden, zunächst würden die Schulen saniert und dann werde das Freibad angegangen, so dass sie zurzeit keine Möglichkeit für den Sportverein sehe. Der Antrag sollte an den Verein mit dem Hinweis zurückgegeben werden, dass Finanzierungsvorschläge unterbreitet werden sollen.

 

Herr Dittrich bittet die Verwaltung um Auskunft über eine evtl. Förderschädlichkeit.

Herr Mollenhauer teilt mit, dass hierzu noch keine schriftliche Aussage der Bezirksregierung vorliege. Evtl. wäre aber eine Umwandlung förderunschädlich möglich, weil damals nur ein Tennenplatz gefördert wurde.

 

Frau Rawe erkundigt sich nach Möglichkeiten für eine erneute Förderung.

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass Sportstätten nicht mehr besonders gefördert werden. Die Stadt erhalte für alle Sportstätten jedes Jahr pauschal 40.000,-- €.

 

Dennoch solle sowohl die Stadt als auch der Verein prüfen, ob eine Förderung möglich ist, so Herr Krause.

 

Auf Einwand von Herrn Tauber, dass doch eigentlich der HFA der zuständige Fachausschuss sei, weil sich alles ums Geld drehe, merkt Frau Dirks an, dass es zunächst um die Frage gehe, ob dem Antrag des Vereins gefolgt werden solle oder nicht und dieses müsse in diesem Ausschuss entschieden werden.

 

Herr Kortmann spricht sich ebenfalls dafür aus, dass der Verein seine Finanzierungsmöglichkeiten prüfen sollte.

 

Um in diesem Ausschuss über Kunstrasenplätze entscheiden zu können, so Herr Tauber, müssten konkrete Fakten vorliegen. Deshalb müsse der Antrag vom Sportverein nachgebessert werden. Dabei sollte die Verwaltung eingebunden werden. Danach solle die Angelegenheit wieder vorgelegt werden. Auch müsse geprüft werden, ob die Stadt im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes überhaupt freiwillige Leistungen erbringen dürfe.

 

Selbst wenn ein Neu- bzw. Umbau genehmigt werden würde, so Herr Krause, seien die Fördertöpfe leer. Es gebe nur zwei Möglichkeiten, dass von außen Geld fließe, nämlich durch den Verein oder eine Förderung. Wenn das nicht gesichert sei, brauchten keine weiteren Überlegungen angestellt werden.

 

Herr Dittrich erkundigt sich nach dem Hintergrund für die im Antrag des Sportvereins angesprochene Zusammenarbeit mit Rosendahl.

Herr Messing erläutert, dass in Rosendahl die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan eingestellt seien. Die Finanzierung sei durch die Gemeinde und den Sportverein gesichert. Die dortigen Plätze seien sehr sanierungsbedürftig. Für eine zeitgleiche Abwicklung mit Rosendahl sehe er keine Möglichkeit, weil die Plätze bereits in diesem Jahr erstellt werden. 

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass neben den Investitionskosten auch die laufenden  Unterhaltungskosten berücksichtigt werden müssten, hier seien evtl. Einsparungen durch den Wegfall des Rasenschnittes möglich.

 

Herr Hövener betont noch einmal, dass die Prioritäten festgesetzt worden seien. Bei den Schulen und im Freibad sei Handlungsbedarf gegeben. Insofern seien für sicherlich wünschenswerte Kunstrasenplätze keine Handlungsspielräume vorhanden. Wenn ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet würde, würde das Projekt aber sicherlich positiv begleitet.

 

Herr Dittrich fasst zusammen, dass im Ausschuss zwar generell Verständnis für das Anliegen des Sportvereins aufgebracht wird. Es sei aber deutlich geworden, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, in Zusammenarbeit mit dem Sportverein über Finanzierungsmodelle nachzudenken.

 

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.