Herr Struffert verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Ergänzend geht er auf die Anpassung des Sanktionsrechtes ein. Einige hilfebedürftige Personen benötigten ein finanzielles Signal, nämlich die Leistungskürzung, wenn z. B. zumutbare Arbeit abgelehnt, unwirtschaftliches Verhalten fortgesetzt werde oder eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur festgesetzt wurde. Bei jungen Ewachsenen könne es auch dazu kommen, dass bei einer Pflichtverletzung sofort 100% des Regelsatzes gekürzt werden. Da eine Kürzung grundsätzlich für 3 Monate ausgesprochen werde, könne hier jedoch ausnahmsweise die Kürzungszeit auf 6 Wochen reduziert werden. Von diesen drastischen Maßnahmen sei in Billerbeck bisher noch kein Gebrauch gemacht worden, wohl aber seien 30%-ige Kürzungen verhängt worden.

Neben der Umsetzung des Leistungsrechtes sei es nicht minder wichtig, Erwerbslose in Arbeit zu vermitteln. Er denke, dass 142 Vermittlungen einen positiven Rückblick zulassen. Gemessen an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften kreisweit (Billerbecks Anteil = rd. 4,2%) liege die Vermittlungsquote bei 5,6% der Vermittlungen kreisweit, sei also leicht überdurchschnittlich.

Gründe für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit seien generell sicherlich die mittlerweile positive Konjunktur und der milde Herbst/Winter. Darüber hinaus griffen die Eingliederungsmaßnahmen, in denen der Kunde passgenau geschult werde. Wichtig sei der Kontakt zu den Arbeitgebern, der zukünftig noch intensiviert werde. Insgesamt positiv sei auch die gute Zusammenarbeit mit dem Kreis zu beurteilen, nicht zuletzt auch dadurch, dass durch die räumliche Erweiterung des Fachbereiches Soziales der Hilfeplaner vom Kreis in direktem Kontakt mit dem Zentrum für Arbeit stehe.

Abschließend beantwortet Herr Struffert Nachfragen der Ausschussmitglieder.