Herr Messing geht auf Änderungen der Erlasse zum Ganztag in der Grundschule ein.

Wenn eine offene Ganztagsgrundschule vorhanden sei, wolle das Land Parallelangebote wie Schule von 8 – 13 und eine Ferienbetreuung nicht mehr einzeln fördern. Gleichwohl wolle das Land nicht den harten Umstieg, sondern fördere weiterhin zusätzliche Betreuungsangebote. Für diese Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien) erhalte der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500,-- €. Die bisherige Förderung für das offizielle Angebot Schule von 8 – 13 und die Ferienbetreuung habe 4.750,-- € betragen. Er gehe aber davon aus, dass auch diese pauschale Förderung der Betreuungsangebote auf Dauer nicht mehr erfolge.

 

Eine weitere Änderung ergebe sich im Hinblick auf die Schülerzahl der offenen Ganztagsgrundschule. Bis zum Schuljahr 2008/2009 müsse die Gesamtschülerzahl von 50 erreicht werden. Eine Schule, die mehr als 10% Abweichung von der Schülerzahl habe, müsse dies bei der Bezirksregierung melden, bei einer mehr als 10%-igen Abweichung würden Gespräche erfolgen. Diese Thematik sei mit dem Träger besprochen worden. Zurzeit besuchten 46 Kinder die Ganztagsgrundschule. Aufgrund der Anmeldungen zum neuen Schuljahr könne davon ausgegangen werden, dass 50 Kinder nachgewiesen werden können, so dass diese Thematik die Stadt Billerbeck nicht betreffe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hövener, was ein Ausstieg aus der Förderung für die Stadt Billerbeck bedeute, führt Herr Messing aus, dass es neben der offenen Ganztagsgrundschule offiziell keine Parallelangebote, wie z. B. Schule von 8 – 13 mehr geben dürfe.