Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

An der  Brücke am  Elpers-Austerschulte-Weg wird vorläufig nichts unternommen, die 5 to Beschränkung bleibt bestehen. Stattdessen wird die Brücke am Helmsweg erneuert.

Die Entscheidung über die Brücke am Krampeweg trifft der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, nachdem die Verwaltung alternativ die Kosten für Ortbeton unter Beibehaltung der Brückenplatte und die Kosten für einen Abbruch der Platte und Errichtung einer neuen Brückenplatte mittels Betonfertigteilen ermittelt und vorgelegt hat.

 


Herr Mollenhauer erläutert den vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses.

Der Bezirksausschuss habe es als nicht erforderlich angesehen, die Brücke am Elpers-Austerschulte-Weg zu erneuern, die Beibehaltung der bestehenden Tonnagenbeschränkung sei als ausreichend angesehen worden. Inzwischen liege hierzu eine Stellungnahme des Statikers vor, wonach bei regelmäßigen Kontrollen unter Berücksichtigung der Tonnagenbeschränkung die Brücke bis 2010 so belassen werden könne, sofern sich nichts anderes ergebe.

Der Bezirksausschuss habe es als dringender angesehen, anstelle der Brücke am Elpers-Austerschulte-Weg die Brücke am Helms-Weg zu erneuern.

 

Hinsichtlich der Brücke am Krampe-Weg sei der Bezirksausschuss zu dem Schluss gekommen, die Brücke nicht insgesamt zu erneuern. Die Verwaltung solle zunächst die Kosten für einen Abbruch der Brückenplatte und einer neuen Platte mittels Betonfertigteilen sowie die Kosten für eine neue Brückenplatte in Ortbeton unter Beibehaltung der alten Brückenplatte ermitteln. Diese Ermittlungen konnten bis zum heutigen Tag nicht abgeschlossen werden. Deshalb schlage er vor, dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und die Entscheidung in diesem Ausschuss zu treffen, wenn die Kosten vorliegen.

 

Herr Wieling führt an, dass die Brücken von einem Gutachter untersucht worden seien. Der Niederschrift über die Sitzung des Bezirksausschusses entnehme er, dass die Mitglieder – und er empfinde es ebenso – aus rein subjektiven Gründen über eine Erneuerung oder Nichterneuerung entschieden haben. Deshalb sei eine Diskussion und Entscheidung schwierig.

Des Weiteren fragt er nach, ob es richtig sei, dass der Gutachter mit seinem Büro auch die Sanierung der Brücke durchführen solle.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass das Büro Kossin/Vismann die Brücken im Rahmen der normalen Brückenuntersuchungen überprüft habe. Es sei vorgesehen, die Ausschreibung durch das Büro Kossin/Visman durchführen zu lassen, die Bauleitung sollte bei der Stadt bleiben.

Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass ein Gutachter nicht gleichzeitig auch mit der Ausführung eines von ihm begutachteten Objektes beauftragt werde, so Herr Wieling

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass Herr Vismann in der Bezirksausschusssitzung deutlich gemacht habe, dass er nicht zur Verfügung stehe, wenn die Brückenplatte liegen gelassen und überbetoniert werde.

 

Zum Einwand von Frau Mönning, dass einige Ausschussmitglieder des Bezirksausschusses den Eindruck gehabt hätten, dass der Gutachter aus verschiedenen Gründen nicht überzeugend gewesen sei, stellt Herr Mollenhauer richtig, dass im Zuge der Diskussion Überlegungen angestellt worden seien, wie die Brücke am Krampe-Weg anders als von Herrn Vismann vorgeschlagen, preisgünstig saniert werden können. Des Weiteren sei es als möglich angesehen worden, die Tonnagenbeschränkung an der Brücke am Elpers-Austerschulte-Weg beizubehalten und die Brückensanierung zurückzustellen. Ausschlaggebend hierfür sei gewesen, dass die Brücke nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden müsse, weil die Landwirte auf andere Wege ausweichen könnten. Das seien aber keine Widersprüche zu den Aussagen des Gutachters.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig