Beschlussvorschlag für den Rat:

Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2018-2023) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 47 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) vorgelegt.


Herr Hein stellt die Maßnahmenplanung sowie die Entwicklung der Abwassergebühren vor und beantwortet Detailfragen der Ausschussmitglieder zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018 bis 2023.

 

Herr Gerding weist auf Abweichungen bei den Abschreibungen hin. Die Beträge seien bei den prognostizierten Auswirkungen bei Umsetzung des ABK und in der Finanzübersicht zum Wirtschaftsplan unterschiedlich hoch.

Des Weiteren fragt er nach, ob sich das Investitionsvolumen nach dem Zeitraum 2018 – 2023 verringern werde oder dann wieder mit neuen Maßnahmen gerechnet werden müsse.

 

Herr Hein teilt mit, dass zurzeit das Abwassernetz und die Bauwerke hydraulisch intakt seien und den Regeln der Technik entsprechen. Wenn nicht neue Umweltauflagen erlassen werden, habe man in den nächsten 6 Jahren nichts zu befürchten.

 

Herr Dr. Meyring wirft ein, dass die vierte Klärstufe kommen könnte.

 

Herr Hein führt aus, dass die Erlaubnis für die Einleitung der Kläranlage befristet werde. Die Bezirksregierung werde nach Ablauf der Frist aufgrund der dann geltenden Gesetzeslage ggf. eine vierte Reinigungsstufe fordern. Wenn, dann müsse aber erst ab 2022 – 2023 planerisch damit begonnen werden. Finanziell würde das zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr zwischen 0,20 bis 0,50 € pro cbm führen.

 

Herr Wilkens wirft die Frage auf, ob es nicht sein könne, dass aufgrund der Belastung durch Medikamente die Grenzwerte nicht  mehr eingehalten werden können und doch noch vor der Frist von 6 Jahren Investitionen für eine 4. Reinigungsstufe getätigt werden müssen.

 

Herr Wirth weist darauf hin, dass Dülmen die modernste Kläranlage in Bezug auf Aufarbeitung von Medikamenten-Rückständen habe. Er schlage vor, die bekannten Schadstoffe analytisch jetzt schon zu überwachen, damit man eine Vorwarnung habe und nicht überrascht werde.

 

Herr Hein teilt mit, dass genau bekannt sei, welche Mikroschadstoffe in welcher Größenordnung eingeleitet werden und wie sich das auf das Gewässer auswirke (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift). Es sei aber noch kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen worden, dass sich dadurch die Qualität des Gewässers negativ entwickle. Zurzeit könne  die Bezirksregierung keine Auflagen diesbezüglich erlassen. Wenn der Bund in der Rahmenrichtlinie Grenzwerte hierzu einführe, dann könnte es sein, dass nachgerüstet werden müsse.

 

Herr Wilkens macht deutlich, dass es darum gehe, den Bürgern die Entwicklung der letzten 10 Jahre aufzuzeigen und sie bzgl. des Umgangs mit Medikamenten zu sensibilisieren.

 

Herr Hein hält das für zu kurz gegriffen, vielmehr müsste bei den Herstellern angesetzt werden.


Stimmabgabe: einstimmig