Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Dem Wirtschaftsplan 2018, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

2.    Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.600.000,00 € festgelegt.

3.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.


Herr Hein verweist auf die vorliegenden Unterlagen.

 

Herr Gerding wiederholt seinen zu TOP 1 vorgebrachten Hinweis, dass für Abschreibungen 2018 bei den prognostizierten Auswirkungen bei Umsetzung des ABK und im Erfolgsplan rd. 754.000,-- € und im Vermögensplan und in der Finanzübersicht jeweils 780.000,-- € angegeben seien.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, heute unter Vorbehalt zu beschließen  und Herrn Hein zu beauftragen, für die endgültige Beschlussfassung in der Ratssitzung die korrigierten Zahlen vorzulegen (siehe Anlage 2 zur Niederschrift).

 

Nach der Beantwortung von Detailfragen fasst der Ausschuss unter dem o. g. Vorbehalt  folgenden


Stimmabgabe: einstimmig