Beschluss:

Die vorliegende Satzung der Stadt Billerbeck gem. § 45 Abs. 6 Bauordnung NRW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp wird beschlossen.

 


Herr Wieling fasst zur Klarstellung zusammen, dass also auch diejenigen Grundstückseigentümer, die nicht an dem Projekt teilnehmen, die Dichtheit ihrer Leitungen bis 2008 nachweisen müssen. Er fragt nach, ob diese Frist nicht bis 2015 aufgeschoben werden könne.

 

Herr Hein verdeutlicht, dass die Frist bis 2008 eine Fördervoraussetzung sei. Zielsetzung des Projektes sei die Dichtheit aller Leitungen im Projektgebiet.

 

Herr Wieling unterstreicht, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass diejenigen, die sich nicht an dem Projekt beteiligen wollen, außen vor seien, so Herr Wieling. Diese könnten sich aber bzgl. der Dichtheit nicht ausklinken. Er habe nicht gewusst, dass die Förderung hiervon abhänge.

 

Herr Hein erläutert, dass jeder Bürger für sich entscheiden könne, wie er den Kanal auf seinem Grundstück sanieren möchte. Wolle er jedoch die 50%-ige Förderung in Anspruch nehmen, müsse er die Sanierung im Rahmen des jetzigen Projektes durchführen Am Ende müsse aber für das komplette Projektgebiet die Dichtheit der privaten Entwässerungsleitungen nachgewiesen werden.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 18 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen