Beschluss:

Die Jahresrechnung 2006 wird zur Kenntnis genommen und aufgrund des § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NW alter Fassung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Aufgrund der Genehmigungsverfügung zum Haushaltssicherungskonzept 2007 vom 09. Februar 2007, letzter Absatz Ziffer 1, wird die Bildung und Verwendung der Haushaltsreste lt. Seiten 28 – 31 der mit der Sitzungsvorlage vorgelegten Jahresrechnung beschlossen.


Herr Melzner trägt die wichtigsten Daten der mit der Einladung versandten Jahresrechnung 2006 vor.

 

Herr Roggenkamp weist darauf hin, dass in der Gruppierungsübersicht der Jahresrechnung (nach Seite 43) die Währung in DM angegeben sei.

Hierbei handele es sich um ein Versehen, das behoben werde, so Herr Melzner.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig