Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 11.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:

       1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung       132,60 €

       2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    178,80 €

       3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    318,00 €

 

e)    Die Gebühr  für einen schwarzen Restmüllsack (80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.

 

f)    Die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Frau Lammers erläutert den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig