Sitzung: 30.11.2017 Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
Vorlage: FBF/0402/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die
der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In
Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in
Höhe von 11.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2018 berücksichtigt.
c) Die
in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis
genommen.
d) Die
Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)
Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 132,60 €
2)
Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 178,80 €
3)
Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 318,00 €
e) Die
Gebühr für einen schwarzen Restmüllsack
(80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.
f) Die 11. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Frau Lammers erläutert den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage.
Der Ausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig