Herr Hein weist darauf hin, dass im Zuge des Fremdwasserbeseitigungskonzeptes die Sanierungsmaßnahmen auch auf privaten Grundstücken bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein sollen. Um die Förderanträge stellen zu können, müssten die betroffenen Anlieger ihre Unterlagen bis zum Jahresende einreichen. Er bittet die Vertreterin der Presse hierauf in der Zeitung hinzuweisen.